Tierschutz-Katzenverordnung jetzt!
Wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Katzenhaltung
Die Katze ist mit Abstand unser beliebtestes Haustier. Rund 15,7 Millionen Samtpfoten sollen hierzulande in Privathaushalten leben. Hinzu kommen Katzen in Tierheimen, Zuchten und Laboren. Eine spezielle Verordnung zur Haltung von Hauskatzen gibt es jedoch nicht.

- Ungerecht
- Derzeitiger rechtlicher Schutz unzureichend
- Tierschutz-Katzenverordnung oder Katzenschutzverordnung?
- Inhalte einer Tierschutz-Katzenverordnung
- Jeder Halter muss für den einwandfreien gesundheitlichen Zustand seiner Katze sorgen.
- Jeder Halter muss für den einwandfreien Pflegezustand seiner Katze sorgen.
- Jeder Katzenhalter muss eine unkontrollierte Vermehrung verhindern.
- Ob mit oder ohne Freilauf – jeder Kater und jede Katze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister angemeldet sein.
- Alle Hauskatzen mit Freilauf müssen gegen die häufigsten Infektionskrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenschnupfen und Tollwut geimpft und regelmäßig entwurmt werden
- Raumbedarf
- Aufenthaltsbereiche
- Die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche muss tier- und verhaltensgerecht sein.
- Pro Katze muss mindestens 1 Schlafplatz vorhanden sein, der an einer ruhigen und ungestörten Stelle eingerichtet wird.
- Katzen dürfen weder in dauerhafter Außenhaltung noch in einem von der übrigen Wohnung isolierten Raum gehalten werden
- Privat gehaltene Katzen dürfen nicht in Käfige gesperrt werden.
- Balkone und Kippfenster müssen mit einer speziellen Schutzvorrichtung abgesichert sein.
- Gruppenverträglichkeit
- Trinkwasser und Fütterung
- Katzentoilette
- Katzenwelpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden
- Jungtiere bis zu 1 Jahr dürfen nicht einzeln gehalten werden. Und erwachsene Katzen dürfen nur dann einzeln gehalten werden, wenn nachweislich die Vergesellschaftung mit einer Partnerkatze nicht funktioniert.
- Kenntnisse und Fähigkeiten
- Kampagnenvideo
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- Tierschutzfälle zum Thema
Ungerecht
Bei Hunden ist die Situation anders: Mit 10,7 Millionen Tieren leben zwar weniger Hunde als Katzen in Deutschland, doch seit 2001 gibt es die bundesweit geltende TierschutzHundeverordnung, die über das Tierschutzgesetz hinausgeht und Hunden zusätzlichen Schutz gewährt.
Es ist höchste Zeit, dass auch für die Katzenhaltung spezielle gesetzliche Regeln erlassen werden. In unserer Tierschutzarbeit erleben wir oft, dass Katzen durch ihre Besitzer Schmerzen und Schäden erleiden, etwa durch zu viele Tiere auf engem Raum, unkontrollierte Vermehrung, schlechte Pflege und fehlende Tierarztbesuche.
Derzeitiger rechtlicher Schutz unzureichend
Das Tierschutzgesetz gilt auch für Katzen, enthält jedoch nur allgemeine Vorgaben zur Tierhaltung. In §2 heißt es sinngemäß, dass Tiere art- und bedürfnisgerecht ernährt, gepflegt und untergebracht werden müssen. Doch was heißt das konkret für Hauskatzen? Ist es erlaubt, zehn Katzen auf 20 m² zu halten? Welche Pflichten haben Züchter, Tierheime oder Labore? Und was genau bedeutet eine artgerechte Haltung?
Eine spezielle Halteverordnung für Katzen würde Klarheit für Halter und Institutionen schaffen und Amtstierärzten bei Kontrollen eine bessere Bewertungsgrundlage bieten. Unsere Hauskatzen wären in Zukunft den Hunden gleichgestellt und hätten endlich den rechtlichen Schutz, den sie dringend benötigen.
Tierschutz-Katzenverordnung oder Katzenschutzverordnung?
Die von uns geforderte Tierschutz-Katzenverordnung darf nicht verwechselt werden mit der in vielen Städten und Gemeinden geltenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Privatkatzen mit Freigang, die häufig als Katzenschutzverordnung bezeichnet wird! Diese Kastrationsverordnung soll die Straßenkatzen-Populationen eindämmen und hat nichts mit einer Tierschutz-Katzenverordnung zu tun, welche sich vorrangig auf die Haltung von Hauskatzen bezieht.
Inhalte einer Tierschutz-Katzenverordnung
Die im Folgenden aufgelisteten Bestimmungen sollten aus unserer Sicht unbedingt in einer Tierschutz-Katzenverordnung enthalten sein.* Sie beziehen sich nur auf die Privathaltung von Hauskatzen. Die endgültige TierschutzKatzenverordnung müsste natürlich Regeln für alle Formen der Hauskatzenhaltung beinhalten!
*Quellen u.a.: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Merkblatt Nr. 43, Mindestanforderungen an Katzenhaltungen
Jeder Halter muss für den einwandfreien gesundheitlichen Zustand seiner Katze sorgen.
Regelmäßige Kontrollen durch den Tierarzt sind unerlässlich, damit die Katze gesund bleibt.
Jeder Halter muss für den einwandfreien Pflegezustand seiner Katze sorgen.
Werden Langhaarkatzen nicht regelmäßig gebürstet, verfilzt das Fell, wodurch bakterielle Entzündungen, Pilzerkrankungen und Ekzeme entstehen können.
Jeder Katzenhalter muss eine unkontrollierte Vermehrung verhindern.
Alle Kater und Katzen mit Freigang müssen grundsätzlich kastriert werden
Ob mit oder ohne Freilauf – jeder Kater und jede Katze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister angemeldet sein.
Entlaufene Katzen können hierdurch schnell identifiziert und ihrem Besitzer zurückgegeben werden. Auch die Zahl der ausgesetzten Katzen würde durch eine Chip- und Registrierpflicht deutlich zurückgehen, da die Täter erkannt und angezeigt werden könnten.
Alle Hauskatzen mit Freilauf müssen gegen die häufigsten Infektionskrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenschnupfen und Tollwut geimpft und regelmäßig entwurmt werden
Vor allem Freigänger, die gerne Mäuse fangen, sollten in jedem Fall vierteljährlich gegen Bandwürmer entwurmt werden
Raumbedarf
Für 1-2 Katzen müssen mindestens 15 m2 frei verfügbare Bodenfläche vorhanden sein. Für jede weitere Katze sind zusätzlich 2m2 erforderlich. Außerdem muss der Aufenthaltsraum mindestens 2m hoch sein.
Aufenthaltsbereiche
Die Aufenthaltsbereiche von Katzen müssen sauber und trocken sein. Sowohl die Temperatur als auch die Lichtverhältnisse müssen denen von Wohnräumen entsprechen.
Die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche muss tier- und verhaltensgerecht sein.
Katzen brauchen Möglichkeiten zum Springen, Klettern, Spielen und Krallenschärfen. Ein vielfältig strukturierter Kratzbaum kann viele Bedürfnisse befriedigen und sollte in keinem Katzenhaushalt fehlen.
Pro Katze muss mindestens 1 Schlafplatz vorhanden sein, der an einer ruhigen und ungestörten Stelle eingerichtet wird.
Katzen brauchen einen Rückzugsort, der sich nicht in der Nähe der Katzentoilette oder des Fressplatzes befinden darf.
Katzen dürfen weder in dauerhafter Außenhaltung noch in einem von der übrigen Wohnung isolierten Raum gehalten werden
Sie müssen Zugang zu den von ihrem Halter bewohnten Räumen sowie täglich mindestens sechs Stunden Sozialkontakt mit ihren Bezugspersonen haben. Wer Katzen hält, muss mit ihnen leben und sich Zeit für sie nehmen.
Privat gehaltene Katzen dürfen nicht in Käfige gesperrt werden.
Kurzzeitige Ausnahmen sind zum Beispiel aufgrund einer Krankheit möglich.
Balkone und Kippfenster müssen mit einer speziellen Schutzvorrichtung abgesichert sein.
Katzen können vom Balkon springen oder fallen – egal aus welchem Stockwerk.
Gruppenverträglichkeit
Wer mehrere Katzen in einer Gruppe hält, muss darauf achten, dass sich alle gut miteinander verstehen. Unverträgliche Tiere müssen aus der Gruppe entfernt werden.
Trinkwasser und Fütterung
Katzen müssen jederzeit Zugang zu frischem, sauberem Trinkwasser haben. Außerdem muss eine regelmäßige, ausreichende Fütterung mit artgerechtem Futter gewährleistet sein. Tränk- und Futtergefäße müssen täglich gereinigt werden.
Katzentoilette
Es muss pro Katze mindestens 1 Katzentoilette zur Verfügung stehen, die täglich gereinigt wird. Katzentoiletten sind immer weit entfernt vom Fressplatz aufzustellen.
Katzenwelpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden
Denn eine zu frühe Trennung von Mutter und Geschwistern führt bei den Katzenjungen meist zu gesundheitlichen und seelischen Problemen sowie zu Verhaltensstörungen.
Jungtiere bis zu 1 Jahr dürfen nicht einzeln gehalten werden. Und erwachsene Katzen dürfen nur dann einzeln gehalten werden, wenn nachweislich die Vergesellschaftung mit einer Partnerkatze nicht funktioniert.
Die meisten Katzen sind keine Einzelgänger – sie lieben und brauchen den Kontakt zu Artgenossen.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Jeder, der eine Katze hält oder halten will, muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.