Projekt Kitty | Tierschutz-Katzenverordnung jetzt

Neue Katzenschutzverordnung für Berlin: Was ändert sich für Katzenhalter?

Die neue Katzenschutzverordnung Berlin (KatSchutzV) ist am 08.06.2022 in Kraft getreten. Alle neuen Regelungen gelten ab dem 09.06.2022. Doch was ändert sich jetzt konkret für Berliner Katzenbesitzer, die ihrem Tier auch weiterhin unkontrollierten Freigang im Stadtgebiet gewähren wollen?

Zunächst einmal muss der Tierhalter zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Freigang unterscheiden, um zu ergründen, ob die neue Verordnung ihn denn überhaupt betrifft. Zum kontrollierten Freigang zählt das Ausführen der Katze an einer Leine oder auch der Freigang mit klar definiertem Bewegungsradius. Kommt die Katze also beispielsweise nur in den Garten und wird durch für sie unüberwindbare Mauern, Zäune oder Katzennetze begrenzt, zählt dies zum kontrollierten und nicht zum unkontrollierten Freigang.

Für Katzen mit kontrolliertem Freigang gilt die neue Verordnung nicht. Sie greift also nur bei Katzen und Katern ab dem 5.Lebensmonat, die unkontrollierten Freigang haben und sich während diesem völlig ungehindert fortbewegen können, ohne dass der Halter noch ein Einwirken auf sein Tier hat.

Wer als Berliner Katzenhalter sein Tier unkontrolliert in den Freigang lässt, darf dieses seit dem 09.06.2022 nur noch dann tun, wenn die Katze kastriert, gechippt und bei einem der offiziellen Registerstellen (TASSO, Findefix oder IFTA) angemeldet ist. Zu diesen Vorgaben gibt es auch keinerlei Alternativen. So ist eine gut lesbare Tätowierung nicht als Alternative für einen Mikrochip zugelassen. Die Anmeldung muss zwingend bei einer der drei offiziellen Registerstellen passieren, selbst wenn die Katze bereits woanders registriert war. Die Unfruchtbarmachung muss mittels Kastration geschehen und darf nicht in Form einer Sterilisation oder chemischen Kastration erfolgen. Alle Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen ab dem 5.Lebensmonat kastriert werden. Als Nachweis für die erfolgte Kastration reicht die Rechnung des Tierarztes.

Für wenn gilt die Verordnung?

Die Verordnung gilt ausschließlich für Katzenhalter in Berlin. Das bedeutet im Umkehrschlus für Brandenburger Katzenbesitzer: Auch wenn ihr Wohnort so nah an der Berliner Stadtgrenze ist, dass davon auszugehen ist, dass die Katze während ihres Freilaufs auch Berlin betreten wird, greift die Verordnung für diese Katze trotzdem nicht.

Welche Folgen kann ein Verstoß haben?

Wird ab dem 09.06.2022 eine unkastrierte Katze im Berliner Stadtgebiet aufgegriffen und es ist nicht möglich, innerhalb von 5 Tagen ihren Besitzer ausfindig zu machen, wird das Tier auf Anweisung der Behörden kastriert. Die entstandenen Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Es ist also auch allen Brandenburger Katzenhaltern nochmals dringend zu empfehlen, ihr Tier zumindest chippen und registrieren zu lassen, damit eine Rückführung zum Besitzer jederzeit möglich ist.

aktion tier setzt sich weiter für eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ein – Und für eine Tierschutz-Katzenverordnung!

Wir begrüßen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Berliner Privatkatzen mit unkontrolliertem Freigang. Grundsätzlich würden wir uns aber eine bundeseinheitliche Regelung wünschen, wie sie beispielsweise in Österreicht gilt. Solange dies aber nicht der Fall ist, können wir nur an alle Katzenhalter in den Städten und Gemeinden ohne Kastrationspflicht appellieren, ihre Katzen auch ohne behördliche Verordnung nur kastriert in den Freilauf zu lassen. Denn zur Vermehrung der Straßenkatzen in Deutschland tragen auch maßgeblich nicht kastrierte Hauskater mit Freigang bei, die sich mit den verwilderten Katzen verpaaren und so für noch mehr Leid auf deutschen Straßen sorgen.

Tierschutz-Katzenverordnung oder Katzenschutzverordnung?

Die von uns geforderte Tierschutz-Katzenverordnung darf nicht verwechselt werden mit der in vielen Städten und Gemeinden geltenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Privatkatzen mit Freigang, die häufig als Katzenschutzverordnung bezeichnet wird! Diese Kastrationsverordnung soll die Straßenkatzen-Populationen eindämmen und hat nichts mit einer Tierschutz-Katzenverordnung zu tun, welche sich vorrangig auf die Haltung von Hauskatzen bezieht.

aktion tier und das "Paderborner Modell" als Wegweiser

Schon seit 2002 engagieren wir uns für im Rahmen unseres "Kitty"-Hilfsprojektes für Straßenkatzen, zu deren unkontrollierter Vermehrung maßgeblich nicht kastrierte Hauskater mit Freigang beitragen. Dank unseres intensiven Engagements hatte Paderborn schließlich als erste Stadt in Deutschland im Jahr 2008 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Privatkatzen erlassen und damit den Grundstein für den Kampf gegen das Leid von Straßenkatzen gelegt. Über 300 Städte und Gemeinden folgten dem Beispiel bis heute, so nun auch Berlin.

Tierschutz-Katzenverordnung jetzt!

Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist wichtig, aber unserer Meinung nach nur ein Baustein einer dringend benötigten, bundesweit geltenden Tierschutz-Katzenverordnung. Während es für Hunde eine solche für alle Bundesländer verpflichtende Verordnung gibt, existiert für Katzen keine.

Eine solche Verordnung macht unserer Meinung nach Sinn, weil die darin enthaltenen Bestimmungen weit über das eher allgemein gehaltene Tierschutzgesetz hinaus gehen und Tieren daher einen zusätzlichen Schutz gewähren. Bei Hunden regelt die Verordnung beispielsweise, wie oft sie ausgeführt werden müssen, wie viel Platz einem Hund zusteht oder dass Kettenhaltung grundsätzlich verboten ist.

Es wird Zeit, dass Katzen den Hunden in diesem Punkt gleichgestellt werden! Durch eine Tierschutz-Katzenverordnung wüssten dann endlich alle Privatpersonen und Institutionen, die Hauskatzen halten, was erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus hätten auch Amtstierärzte eine bessere Grundlage zur Beurteilung von Katzenhaltungen.

Inhalte der Tierschutz-Katzenverordnung

Wir haben im Rahmen unserer Kampagne "Tierschutz-Katzenverordnung jetzt!" die Punkte zusammengetragen, die unserer Meinung nach in einer bundesweiten Tierschutz-Katzenverordnung geregelt werden sollten.

Mit dieser Kampagne möchten wir dazu beitragen, dass unsere Hauskatzen in Zukunft den Hunden gleichgestellt sind und endlich den rechtlichen Schutz erhalten, den sie dringend brauchen.

Ann Kari Sieme

aktion tier-Geschäftsstelle Berlin