Was tun wenn... | Wildvögel

Was tun, wenn Stockenten auf dem Balkon brüten?

Mangels Nistplätzen in der Stadt suchen Stockenten immer wieder Nistplätze in der unmittelbaren Nähe zum Menschen auf. Wie alle Wildvögel sind in Deutschland auch Stockenten und deren Gelege geschützt. Man darf sie also nicht stören oder vertreiben. Auch die Eier dürfen nicht entfernt werden.

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Allerdings ist es erlaubt, das Brüten bzw. Nestbauen zu verhindern, sofern noch keine Eier vorhanden sind. Sie dürfen also erste Bauversuche im frühen Stadium unterbinden, in dem sie von der Stockente zusammengetragenes Nistmaterial entfernen. Machen Sie den Nistplatz unattraktiv, z.B. indem Sie dort eine Pflanze platzieren.

Stockenten und -küken umsiedeln: aber bitte mit Expertenhilfe!

Hat die Stockente mit dem Brüten begonnen, darf sie nicht gestört werden. Sind die Küken erst einmal geschlüpft, ist schnelles Handeln gefragt, denn spätestens 48 Stunden später wird die Entenmutter ihre Küken zum Wasser führen. Ist das Nest dann zu hoch gelegen, beispielsweise auf einem Balkon, würden die Küken beim Sprung in die Tiefe sterben. Deswegen sollten sich betroffene Mieter:innen an einen Naturschutzverein wie den NABU wenden, der die Ententenmutter mit den Küken fachkundig einfangen und zum nächsten Gewässer transportieren kann.

Selbst einen Einfangversuch zu unternehmen ist nicht ratsam!

Denn die Entenmutter wird ihre Küken verlassen, wenn sie unter Stress gerät, und auch nicht zu ihnen zurückkommen. Die Küken würden zu Waisen. Eine Station zu finden, die Entenküken aufpäppelt, ist sehr schwierig. Zudem muss beim Transport zum Wasser vieles beachtet werden, sodass diese Aktion unbedingt von Experten durchgeführt werden sollte.