„Ab jetzt MUSS der Tierarzt zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr eine Pauschale von 50 € in Rechnung stellen“, erläutert Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., die wichtigste Neuerung im Rahmen des Notdienstes. „Dazu ist er ab jetzt verpflichtet, ob er will oder nicht!“, führt sie aus. Diese Regelung gilt außer nachts zudem für das gesamte Wochenende von Freitag 18:00 Uhr an bis zum Montagfrüh um 8:00 Uhr.
Einzige Ausnahme: Wenn die Praxis schon vor in Kraft treten der neuen Bestimmungen auch an den Wochenenden geöffnet hatte, muss sie nichts ändern. Zu der 50 € Notfall-Pauschale während der genannten Notfall-Zeiten kommt dann noch zusätzlich die eigentliche Behandlung des Tieres mit mindestens dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung. Es darf allerdings auch bis zum 4-fachen Satz abgerechnet werden. Das liegt ganz im Ermessen des Tierarztes. Eine weitere Neuerung betrifft auch die normalen Sprechzeiten: Fährt der Tierarzt zum Tierhalter nach Hause, sind ab jetzt pro Doppelkilometer 3,50 € zu verrechnen, mindestens jedoch 13 €.
Eine sehr erfreuliche Nachricht gibt es hingegen für alle Tierheime: Sie dürfen ab jetzt Betreuungsverträge mit dem Tierarzt ihres Vertrauens abschließen. Im Rahmen dieser Verträge können sie Kosten einsparen, weil der Veterinär dann nicht mehr jeden Posten einzeln nach Gebührenordnung abrechnen muss, sondern für seine Leistungen pauschal vom Tierheim entlohnt wird.