„Der zuständige Richter hat klargemacht, dass ohne diesen Regelbruch der Tierschützer der von den Behörden tolerierte Missstand nicht behoben worden wäre“, erläutert Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., das Urteil. Die Tierschützer hatten im Vorfeld mehrmals Kontakt zu den verantwortlichen Amtsveterinären gesucht. Sie hatten die tierquälerische Haltung angezeigt und um Kontrollen gebeten. Doch leider haben die Veterinärämter nicht für Abhilfe gesorgt.
„Der Richter war der Meinung, dass sich der Staat die Einmischung der Bürger gefallen lassen muss, wenn er selbst derart versagt“, so die Tierärztin. Im Juristendeutsch nennt sich das Rechtfertigung durch ein überwiegendes anderes Schutzgut.
Aus diesem Urteil darf jetzt natürlich nicht abgeleitet werden, dass nun jeder nach Gutdünken Recht brechen darf. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsweg muss in jedem Fall beschritten werden. „Erfreulich ist aber, dass die Ämter ab jetzt gezwungen sind, Hinweisen eifrig nachzugehen. Ansonsten müssen sie befürchten von Bürgern, die diese Tatenlosigkeit nicht akzeptieren, bloßgestellt zu werden“, schließt Frau Dr. Hölscher.
Leider hat die Staatsanwaltschaft am Montag Berufung gegen den Richterspruch eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg wird der Fall also erneut verhandelt werden. Bleibt zu hoffen, dass auch diesmal das Urteil so ausfällt, dass es Veterinärämter zwingt, bei Handlungsbedarf auch wirklich tätig zu werden.