Rund 80 % der globalen landwirtschaftlichen Nutzfläche werden für die Tierhaltung beansprucht. Alleine in Deutschland leiden und sterben jedes Jahr mehr als 760 Millionen sogenannte Nutztiere in der Massentierhaltung. Hinzu kommen mindestens 20 Millionen Fische aus Aquakulturen, die oft gar nicht berücksichtigt werden. Weltweit werden jährlich mehr als 70 Milliarden Landwirbeltiere geschlachtet, außerdem viele weitere Milliarden Fische. Angesichts dieser Dimensionen überrascht es nicht, dass es immer wieder zu skandalträchtigen Meldungen kommt. Selten jedoch kommt es zu Gerichtsprozessen, noch seltener haben diese Konsequenzen für Verantwortliche.
Im Jahr 2020 wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Ulm zum allerersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik ein Schweinemäster wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
In der ersten Instanz war er zu drei Jahren Haft verurteilt worden, das Berufungsverfahren endete für ihn mit zwei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Der urteilende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Tierhölle statt Tierhaltung in der Mastanlage des Betreibers. Der Fall sorgte damals für Entsetzen, Tierschützer erhofften sich aber eine Signalwirkung. Denn tierschutzrelevante Verstöße in der Landwirtschaft und insbesondere in der industriellen Massentierhaltung werden und wurden in den letzten Jahren (und sogar Jahrzehnten) kaum geahndet und verfolgt. Ein Rechtsgutachten der Universität Mannheim nennt hierfür gleich mehrere Gründe. Viele Verfahren kommen gar nicht erst zustande, weil Ordnungsbehörden den sogenannten Anfangs- und Anzeigeverdacht nicht ernst nehmen: Danach muss einer Strafanzeige immer dann nachgegangen werden, wenn sie eindeutig und ohne Widersprüche formuliert ist und zudem mit Tatsachen belegt ist. Doch schon hier legen manche Staatsanwaltschaften andere Maßstäbe an und leiten nach einer Anzeige erst gar kein Verfahren ein. Selbst wenn ein Verfahren eröffnet wird, haben Tiere – besonders in der Massentierhaltung – meist schlechte Karten.




