Wie bei den meisten Haustieren geht auch bei Katzen die Liebe durch den Magen und es ist recht einfach, sich ihre Zuneigung mit Leckerbissen zu erschleichen.
Betroffene müssen es allerdings nicht hinnehmen, dass ihnen ihre Katze systematisch entzogen wird. Der erste Schritt sollte ein Gespräch mit dem „Tatverdächtigen“ sein. Bringt das nichts, kann man sich rechtlichen Beistand holen. „Meistens reicht es, wenn ein Anwalt den Fremdfütterer schriftlich zum Unterlassen auffordert“, rät Dipl. Biologin Ursula Bauer. Wird trotzdem weiter gefüttert, kann der Rechtsanwalt eine Unterlassungsklage einreichen. Hilfreich ist hier, wenn es weitere Menschen gibt, die bezeugen können, dass regelmäßig Futter gereicht und die Katze vielleicht auch noch ins Haus geholt wird. Alles Handlungen, die eigentlich dem Halter vorbehalten sind. Im Falle der Klage muss sich der Nachbar einem gerichtlichen Verfahren stellen und wird, wenn alles gut geht, zur Unterlassung verurteilt. Wird diese ignoriert, droht ein Ordnungsgeld.
Es ist verständlich, dass Menschen das Bedürfnis haben, Tiere zu füttern. Das ist die einfachste und effektivste Methode, um Kontakt herzustellen, beliebt und interessant zu sein. Eine Katze durch Futter und Gastfreundschaft ihrem Besitzer abspenstig zu machen ist jedoch egoistisch und unfair. Das Argument „die will aber lieber bei uns sein“ gilt nicht. Denn natürlich findet der Minitiger einen Ort sehr anziehend, an dem es Futter und jede Menge Zuwendung gibt. Gerade wenn die eigenen Leute vielleicht nicht so viel Zeit haben, zum Beispiel, weil sie arbeiten gehen. „Wer verwöhnen möchte und Zeit hat, sich intensiv um ein Tier zu kümmern, sollte sich einen eigenen Stubentiger besorgen – am besten aus dem Tierheim“, so Ursula Bauer abschließend.