Seit etwa 12 000 Jahren werden Tiere bestattet. In „Ain Mallaha“ in Israel erfolgte die frühste bekannte (rituelle) Tierbestattung, wobei hier das Tier als Beigabe zu einem Menschen mit bestattet wurde. Vor rund 10 000 Jahren wurden von den Zyprern Bestattungen von Katzen durchgeführt, die schon damals als Haustier gehalten wurden. Vor allem aber im alten Ägypten wurden viele Tiere, die als heilig angesehen wurden, einbalsamiert und mit recht hohem Aufwand bestattet. Hierzu zählten Katzen, Stiere oder auch Krokodile. Im frühen Mittelalter wurden gut situierte Verstorbene zusammen mit ihren Tieren (Hunde oder Pferde) beigesetzt, vornehmlich bei den Alemannen, Sachsen oder Franken.
Blickt auf unsere heutige Zeit, so lässt sich feststellen, dass jede Großstadt über mindestens einen Tierfriedhof verfügt. Als bekanntester Tierfriedhof gilt der „Cimetière des chiens“ (Hunde-friedhof) in Paris. Auf den Tierfriedhöfen finden meist Haustiere wie Hunde und Katzen ihre letzte Ruhestätte. Ähnlich wie beim Menschen, erfolgt die Bestattung in angefertigten Särgen oder aber auch in Urnen. Die Kosten für ein Grab und dessen Pflege auf einem Tierfriedhof richten sich nach der Größe des Tieres.
Tierkörperbeseitigungsanstalten
Die Einäscherung (Kremierung) hat sich auch bei Tierbestattungen immer mehr durchgesetzt, so dass immer mehr Tierkrematorien entstanden. In Tierkörperbeseitigungsanstalten werden die Körper der toten Tiere verbrannt. Die Asche des verbrannten Tieres darf der Besitzer in einer Urne mitnehmen. Seit Neustem sind sogar Seebestattungen für Tiere möglich und man erhält Angaben zur exakten Positionsbestimmung.
Die Beerdigung im eigenen Garten
Natürlich möchten viele Tierbesitzer ihre Tiere gerne im eigenen Garten beerdigen, um das Tier in der Nähe zu wissen. Doch hier gibt es einiges zu beachten und verschiedene Amtsgänge bleiben nicht aus, da dies nur mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt ist. Notwendig ist dies zur Seuchenvermeidung. Der Garten darf auch nicht in der Nähe eines Wasserschutzgebietes liegen und es muss ein Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen von mindestens ein bis zwei Metern eingehalten werden. Die Tiefe sollte mindestens 50 cm betragen. In einigen Städten ist das Begraben von Tieren (außer Vögeln und Kleintieren wie Kaninchen) gänzlich verboten, wegen eines hohen Grundwasserstandes (z.B. in Bremen).
Kommt der Tierbesitzer auf die Idee, das Tier im Wald oder anderen öffentlichen Plätzen zu vergraben, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und riskiert das Verhängen von Bußgeld in Höhe von bis zu 15 000 EUR.
Im Fall des Falles fragen Sie Ihren Tierarzt – dieser wird Ihnen sicherlich Hinweise zu Möglichkeiten in Ihrer Region geben.