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Afrikanische Schweinepest (ASP): Situation ist angespannt

In einem Mastschweinebetrieb im Landkreis Rostock ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt worden. Es ist der erste Fall in Mecklenburg Vorpommern. Das ASP-Virus ist hochinfektiös, allerdings keine Zoonose.

Wildschweine (Symbolbild). Foto: © Both

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Schon beim Verdachtsfall muss die Veterinärbehörde informiert werden. Sie ist es dann auch, die alle weiteren Maßnahmen einleitet.

In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Hierzulande erfolgt eine Übertragung allerdings durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung...).

Das ASP-Virus ist hochinfektiös, allerdings keine Zoonose: Die Infektionskrankheit ist nicht zwischen Tier und Mensch übertragbar. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für das Virus.

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mastschweinebetrieb in Mecklenburg-Vorpommern

Am 15.11.2021 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Mastschweinebetrieb im Landkreis Rostock. Bisher war die Afrikanische Schweinepest hierzulande in Brandenburg und Sachsen aufgetreten, seit September 2020 waren über 2700 Fälle bei Wildschweinen festgestellt worden. In Brandenburg war es im Juli 2021 zu drei Fällen in Schweinehaltungen gekommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die jetzt entdeckte Infektion der erste Fall überhaupt.

Empfehlung des Friedrich Löffler Instituts

Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) empfiehlt vor dem Hintergrund der aktuell sehr angespannten Situation allen Personen, die Schweine halten oder in Schweinehaltungen tätig sind, von Reisen in betroffene Gebiete abzusehen. In von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten sollte von diesen Personen der Kontakt mit Schweinen vermieden werden. Ebenfalls sei von der Mitnahme von Trophäen oder Erzeugnissen, die das ASP-Virus enthalten könnten, unbedingt abzusehen.