Der Unfall in 2018 war damals Anlass genug für das Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen, neue Leitlinien für den Umgang mit Pferden zur Karnevalszeit zu erstellen. Hiernach darf nun zum Beispiel das Gewicht des Reiters nicht mehr als 15% des Pferdegewichts betragen. Für Kutschpferde bestehen Grenzen bei Zuglasten. Zudem muss der Reiter mindestens 30 Stunden Reitpraxis nachweisen und ein „geeignetes“ Verhältnis zum Pferd haben. Das heißt, Pferd und Reiter müssen in einem Vertrauensverhältnis zueinander stehen.
Gleichzeitig sind eine Gelassenheitsprüfung und ein Reiterpass ein Muss. Problematisch aber hieran ist, dass eine Gelassenheitsprüfung und auch die damit verbundene Vorbereitung des Pferdes (laute Musik, plötzliches Hochschrecken von Gegenständen wie Flatterbänder oder Luftballons, Knallgeräusche) nicht über einen so langen Zeitraum erfolgt wie ein Karnevalszug, der in der Regel vier Stunden dauert und das Pferd somit einem Dauerreiz ausgesetzt ist.
In der Stadt Köln sollen sieben Veterinäre verpflichtend zugegen sein, denen innerhalb von zehn Minuten im Bedarfsfall Zugang zum jeweiligen Pferd gewährt werden muss. Um Doping zu kontrollieren (Pferde sind immer wieder verbotenerweise mit starken Beruhigungsmitteln sediert worden, um dem Stress standzuhalten), sind stichprobenartige Blutentnahmen auch Teil des Regelwerks zum Schutz der Tiere. Man beachte: 2018 war eines von 50 Pferden positiv getestet worden. Bei Ende des Karnevalsumzugs sollen alle Pferde von Veterinären durchgecheckt werden.