Der kleine brandenburgische Ort 70 km südöstlich von Berlin macht einen friedlichen, beinahe verschlafenen Eindruck. Hübsch zurecht gemachte Bauerngehöfte zu beiden Seiten der einzigen Straße, eine Kirche, Blumenrabatten. Ins Auge sticht sofort das kleine, heruntergekommene Anwesen in der Mitte des Dorfes. Berge von Sperrmüll türmen sich vor dem Haus, Abfall und gefüllte Mülltüten liegen am Hintereingang. Hier wohnen Richard W. und Simone W. zusammen mit zwei Kindern, zwei Haushunden und mehreren Katzen. Einige Kilometer außerhalb von Hohengörsdorf leben, oder besser hausen, in einer nur noch als Gerippe zu bezeichnenden ehemaligen Feldscheune auf einem Acker ihre 17 Huskys. Allein, in aus Drahtgitter und Metallplatten provisorisch gebastelten Zwingern, zum Teil an kurzen Ketten angebunden. Das Dach der Scheune droht jederzeit einzustürzen, der Wind pfeift durch die bereits in sich zusammen gefallene Vorderfront.
Ein Anruf bei zuständigen Veterinäramt in Luckenwalde zeigte, dass der offizielle Halter Richard W. kein Unbekannter ist und die derzeitige Unterbringung der Hunde als problematisch angesehen wird. Nachdem die Tiere von Herrn W. aus einer schon als nicht geeignet eingestuften Unterkunft im nahe gelegenen Schlenzer in die noch provisorischere Behausung in der Scheunenruine verbracht worden waren, hatte das Amt eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung erlassen. Die §11-Genehmigung zur Durchführung von Schlittenhundrennen war dem Halter Ende 2006 ebenfalls entzogen worden. Da sich die Haltungsbedingungen jedoch nicht besserten, haben die Behörden die 17 Huskys schließlich Anfang 2007 eingezogen. Herrn W. wurde außerdem das Halten und Betreuen von Hunden auf unbestimmte Zeit verboten.
Für uns schien dieser Fall abgeschlossen, bis sich Frau G. im Herbst 2007 erneut bei aktion tier meldete. Nun würde Simone W. mindestens 13 ausgewachsene Huskys in einem kleinen Auslauf an ihrem Haus mitten in Hohengörsdorf unter tierschutzwidrigen Umständen halten. Die Tiere stünden bei schlechtem Wetter knietief im Matsch, würden sich permanent beißen und der Gestank nach Kot und Urin sei unerträglich. Auf unsere daraufhin verfasste Anzeige teilte uns das Veterinäramt mit, dass diese Hunde nun ganz richtig auf Frau W. angemeldet seien und Herr W. damit nichts zu tun hätte. Den Tieren ginge es nicht schlecht, obwohl Haus und Grundstück total vermüllt und dreckig seinen, so dass man vom Amts wegen im Moment nichts tun könne.
Anfang 2008 war unsere Geduld dann am Ende...
Inzwischen hatte Frau G. auch Besorgnis erregende Fotos von den völlig verdreckten und durchnässten Tieren gemailt. Unsere Tierschutzkontrolle vor Ort offenbarte dann das ganze Ausmaß des Tierelends. Neben den 15 erwachsenen, direkt vor dem Haus gehaltenen Hunden entdeckten wir in einem von einem hohen Zaun gegen neugierige Blicke abgeschotteten Innenhof auch noch eine Reihe von Welpen, die völlig auf sich allein gestellt, durch Müll und Berge von Kot stolperten. Außer diesen im Freien gehaltenen Hunden lebten noch ein Malamut sowie ein Shiba Inu im Haus.
Der Aufenthaltsbereich der erwachsenen Huskys war zerwühlt und mit Müll, Abfall und Kot verunreinigt. Einen trockenen Unterschlupf gab es nicht. Aufgrund der Enge hatten die unkastrierten Hunde keine Möglichkeit auszuweichen oder sich zurück zu ziehen. In dem großen Rudel kam es daher permanent zu teilweise blutigen Beißereien. Alle Tiere wirkten ungepflegt, viele hatten augenscheinlich gesundheitliche Probleme. Wir sahen Bisswunden und verdreckte Ohren, was auf unbehandelten Ohrmilbenbefall hindeutet. Einige Welpen hatten außerdem verklebte, tränende Augen. Auslauf außerhalb ihres permanenten Aufenthaltsbereichs hatten die Hunde nach Aussagen der Dorfbewohner nie und Herr W. wurde regelmäßig, trotz des Verbots, beim Umgang mit den Tieren beobachtet.
Die von uns festgestellten acht schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutzhundeverordnung brachten wir sofort zur Anzeige. Bis heute haben wir jedoch weder vom Veterinäramt noch vom Landgericht Potsdam eine Antwort erhalten. Allerdings erfolgte dann doch eine behördliche Begutachtung der Haltung. Die daraufhin erlassene Tierschutz-Ordnungsverfügung bestätigte im Wesentlichen unsere Kritikpunkte. Strenge Auflagen wie die sofortige Vermittlung von fünf Junghunden sowie die Reduzierung des Tierbestands bis Ende Juni 2008 auf zwei Schlittenhunde gab Anlass zur Hoffnung. Doch alle Fristen verstrichen, ohne dass die zuständigen Behörden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen hätte, dass ihre eigene Ordnungsverfügung umgesetzt wird.