Animal Hoarding | Tierschutzfälle mit Hunden

Animal Hoarding- Fall Brandenburg Hohengörsdorf: Über 20 Huskys in katastrophaler Haltung

Über 20 Huskys leben in Hohengörsdorf in Müll und Dreck. Alles begann mit einem Anruf von Monika G. aus Hohengörsdorf im Herbst 2006. Die tierliebe Frau erzählte, dass ein im Ort lebendes Paar 17 Huskys in einer einsturzgefährdeten Scheune unter sehr schlechten Bedingungen halten würde und bat um Hilfe.

Huskys in Hohengörsdorf
Anfang 2008 wurden 17 ausgewachsene Huskys sowie zahlreiche Welpen an einem kleinen Haus in Hohengörsdorf (Brandenburg) gehalten. Foto: © aktion tier e.V./Bauer

Der kleine brandenburgische Ort 70 km südöstlich von Berlin macht einen friedlichen, beinahe verschlafenen Eindruck. Hübsch zurecht gemachte Bauerngehöfte zu beiden Seiten der einzigen Straße, eine Kirche, Blumenrabatten. Ins Auge sticht sofort das kleine, heruntergekommene Anwesen in der Mitte des Dorfes. Berge von Sperrmüll türmen sich vor dem Haus, Abfall und gefüllte Mülltüten liegen am Hintereingang. Hier wohnen Richard W. und Simone W. zusammen mit zwei Kindern, zwei Haushunden und mehreren Katzen. Einige Kilometer außerhalb von Hohengörsdorf leben, oder besser hausen, in einer nur noch als Gerippe zu bezeichnenden ehemaligen Feldscheune auf einem Acker ihre 17 Huskys. Allein, in aus Drahtgitter und Metallplatten provisorisch gebastelten Zwingern, zum Teil an kurzen Ketten angebunden. Das Dach der Scheune droht jederzeit einzustürzen, der Wind pfeift durch die bereits in sich zusammen gefallene Vorderfront.

Ein Anruf bei zuständigen Veterinäramt in Luckenwalde zeigte, dass der offizielle Halter Richard W. kein Unbekannter ist und die derzeitige Unterbringung der Hunde als problematisch angesehen wird. Nachdem die Tiere von Herrn W. aus einer schon als nicht geeignet eingestuften Unterkunft im nahe gelegenen Schlenzer in die noch provisorischere Behausung in der Scheunenruine verbracht worden waren, hatte das Amt eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung erlassen. Die §11-Genehmigung zur Durchführung von Schlittenhundrennen war dem Halter Ende 2006 ebenfalls entzogen worden. Da sich die Haltungsbedingungen jedoch nicht besserten, haben die Behörden die 17 Huskys schließlich Anfang 2007 eingezogen. Herrn W. wurde außerdem das Halten und Betreuen von Hunden auf unbestimmte Zeit verboten.

Für uns schien dieser Fall abgeschlossen, bis sich Frau G. im Herbst 2007 erneut bei aktion tier meldete. Nun würde Simone W. mindestens 13 ausgewachsene Huskys in einem kleinen Auslauf an ihrem Haus mitten in Hohengörsdorf unter tierschutzwidrigen Umständen halten. Die Tiere stünden bei schlechtem Wetter knietief im Matsch, würden sich permanent beißen und der Gestank nach Kot und Urin sei unerträglich. Auf unsere daraufhin verfasste Anzeige teilte uns das Veterinäramt mit, dass diese Hunde nun ganz richtig auf Frau W. angemeldet seien und Herr W. damit nichts zu tun hätte. Den Tieren ginge es nicht schlecht, obwohl Haus und Grundstück total vermüllt und dreckig seinen, so dass man vom Amts wegen im Moment nichts tun könne.

Anfang 2008 war unsere Geduld dann am Ende...

Inzwischen hatte Frau G. auch Besorgnis erregende Fotos von den völlig verdreckten und durchnässten Tieren gemailt. Unsere Tierschutzkontrolle vor Ort offenbarte dann das ganze Ausmaß des Tierelends. Neben den 15 erwachsenen, direkt vor dem Haus gehaltenen Hunden entdeckten wir in einem von einem hohen Zaun gegen neugierige Blicke abgeschotteten Innenhof auch noch eine Reihe von Welpen, die völlig auf sich allein gestellt, durch Müll und Berge von Kot stolperten. Außer diesen im Freien gehaltenen Hunden lebten noch ein Malamut sowie ein Shiba Inu im Haus.

Der Aufenthaltsbereich der erwachsenen Huskys war zerwühlt und mit Müll, Abfall und Kot verunreinigt. Einen trockenen Unterschlupf gab es nicht. Aufgrund der Enge hatten die unkastrierten Hunde keine Möglichkeit auszuweichen oder sich zurück zu ziehen. In dem großen Rudel kam es daher permanent zu teilweise blutigen Beißereien. Alle Tiere wirkten ungepflegt, viele hatten augenscheinlich gesundheitliche Probleme. Wir sahen Bisswunden und verdreckte Ohren, was auf unbehandelten Ohrmilbenbefall hindeutet. Einige Welpen hatten außerdem verklebte, tränende Augen. Auslauf außerhalb ihres permanenten Aufenthaltsbereichs hatten die Hunde nach Aussagen der Dorfbewohner nie und Herr W. wurde regelmäßig, trotz des Verbots, beim Umgang mit den Tieren beobachtet.

Die von uns festgestellten acht schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutzhundeverordnung brachten wir sofort zur Anzeige. Bis heute haben wir jedoch weder vom Veterinäramt noch vom Landgericht Potsdam eine Antwort erhalten. Allerdings erfolgte dann doch eine behördliche Begutachtung der Haltung. Die daraufhin erlassene Tierschutz-Ordnungsverfügung bestätigte im Wesentlichen unsere Kritikpunkte. Strenge Auflagen wie die sofortige Vermittlung von fünf Junghunden sowie die Reduzierung des Tierbestands bis Ende Juni 2008 auf zwei Schlittenhunde gab Anlass zur Hoffnung. Doch alle Fristen verstrichen, ohne dass die zuständigen Behörden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen hätte, dass ihre eigene Ordnungsverfügung umgesetzt wird.

aktion tier steht für Hartnäckigkeit...

Demzufolge statteten wir Höhengörsdorf, diesmal die Presse im Schlepptau, weitere Besuche ab. Unsere bisher letzte Aktion, welche dann auch endlich zu Reaktionen der Behörden führte, wurde von TierTV, dem ersten und einzigen deutschen Sender für Tierfreunde, sehr engagiert begleitet. Wie zu erwarten konnten wir Lars Walden und seinem Team annähernd unveränderte Zustände zeigen. So lebten nach wie vor zehn erwachsene Huskyrüden in dem verdreckten, schlammigen Hof. Die Tiere waren wieder völlig durchnässt und ungepflegt, einige husteten oder wiesen aktuelle Bissverletzungen auf. Der Kotberg im Nebenhof verströmte einen bestialischen Gestank. Unter einem kleinen Vordach war einfach auf dem blanken Boden Trockenfutter ausgestreut, an dem sich vor unseren Augen mehrere Mäuse bedienten.

Der gemäß Tierschutzhundeverordnung vorgeschriebene Zugang zu einem trockenen und warmen Liegebereich war den zehn Rüden verwehrt, da die angrenzende Scheune zugesperrt war. Hier hatte Frau W. drei Hündinnen eingeschlossen – laut dem zuständigen Amtstierarzt Thomas S. sollte hierdurch die unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindert werden. Läufige Hündinnen in unmittelbarer Nähe der Rüden zweimal pro Jahr für etwa drei Wochen in einer dunklen Scheune einzusperren, kann kaum als tierschutzgerecht bezeichnet werden.

Schockiert von dieser Hundehaltung rief Lars Walden von TierTV beim Veterinäramt Luckenwalde an. Die Leiterin hatte angeblich keine Zeit, versprach aber, den zuständigen Amtstierarzt zu schicken. Er sei in zwei Minuten da. Aus diesen zwei Minuten wurden schließlich zwei Stunden. Endlich vor Ort wollte sich Thomas S. nicht vor laufender Kamera zu der Huskyhaltung von Frau W. äußern und zog sich in sein Auto zurück. Erst die von TierTV herbeigerufenen Polizeibeamten konnten Herrn S. schließlich davon überzeugen, dass er gemäß §16a Tierschutzgesetz zum Handeln verpflichtet ist, wenn in seinem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzvorschriften begangen werden, was hier augenscheinlich der Fall war.

Als der Amtstierarzt schließlich gesprächsbereit war fragten wir ihn, warum Frau W. ohne §11-Genehmigung überhaupt Huskys züchten und verkaufen dürfe. Er antwortete, dass dies eine reine Hobbyzucht wäre und man als erklärter Hobbyzüchter doch wohl auch Geld für seine Hunde nehmen dürfte. Eine glatte Falschaussage. Gemäß dem Kommentar zum Tierschutzgesetz von Lorz / Metzger und dem darin zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist eine Hundezucht nämlich dann ganz klar gewerblich, wenn, wie im Fall Frau Simone W., mindestens drei Zuchthündinnen gehalten werden. Folglich verstößt die Zucht in Hohengörsdorf nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch noch gegen die Gewerbeordnung.

Mit der vom Landkreis erlassenen Tierschutz-Ordnungsverfügung konfrontiert erklärte Thomas S. dann, dass die Halterin Widerspruch eingelegt hätte und das Veterinäramt mit der Vollziehung der Maßnahmen so lange warten würde, bis der Widerspruch entschieden sei. Diese Vorgehensweise widerspricht ganz klar der Ordnungsverfügung, worin die sofortige Vollziehung anordnet war.

Den hinteren Hofbereich mit den Müll- und Kotbergen hatte der Amtstierarzt auch noch nie besichtigt. Endlich stieg er auf die von uns aufgestellte Leiter und spähte über den Zaun. Wir wiesen ihn auf alle Mängel hin, auf die kranken und verletzten Hunde, auf den Müll und Unrat, darauf, dass die Hunde keinen trockenen Liegeplatz hatten – und forderten ihn auf, sofort alle Tiere zu beschlagnahmen. Die Polizei war ja auch da, so dass Thomas S. sich sofort hätte Zugang zum Gelände verschaffen können. Statt dessen beschloss der Amtstierarzt, Frau W. einen Kontrollbericht in den Briefkasten zu werfen und weitere Taten auf den kommenden Tag zu verschieben. Er hatte versprochen, alle Hunde tierärztlich untersuchen zu lassen und dann endlich eine Entscheidung über die Beschlagnahmung der Tiere zu treffen. Am darauf folgenden Tag waren dann zwei Mitarbeiterinnen vom Ordnungsamt, zwei Amtstierärzte, die Polizei sowie Herr Walden von TierTV vor Ort. Von einem konsequenten Durchgreifen der Behörden konnte allerdings keine Rede sein. Frau W. hatte alle Hunde im Schuppen eingesperrt und der Amtstierazt Thomas S. überließ es ihr, sechs Tiere aus dem Rudel auszusuchen und den Behörden zu übergeben.

Obwohl er durch uns über den schlechten gesundheitlichen Zustand der Hunde informiert war, hat Thomas S. nicht von seinem Recht gemäß §16a Tierschutzgesetz Gebrauch gemacht und alle Hunde beschlagnahmt. Da er nicht einmal selbst entschieden hat, welche sechs Hunde die Halterin abgibt, sind mehrere kranke und verletzte Huskys zurück geblieben. Die sechs abgegebenen Hunde kamen dann in das Tierheim aktion tier Zossen. Hierdurch hatten wir die Möglichkeit, die Hunde gemeinsam mit unserer Tierärztin Frau Inken Höhne einzeln zu begutachten. Bei der Untersuchung bestätigte sich, was wir von Anfang an behauptet hatten. Alle Hunde waren vom Ernährungszustand her einigermaßen in Ordnung, wiesen jedoch infolge fehlender Bewegung nicht die normalerweise bei Huskys arttypisch gut ausgebildete Muskulatur auf. Lediglich die Hündin war leinenführig, die fünfen kannten dagegen weder Halsband noch Leine und waren teilweise sehr ängstlich. Keines der Tiere war gechipt. Es ist also davon auszugehen, dass Frau W. die Hunde weder ordnungsgemäß angemeldet hat noch Hundesteuer bezahlt. Was jedoch schlimmer wiegt war der Gesundheitszustand der Tiere. So waren alle sechs Huskys verfloht und die meisten der Tiere mit alten, unbehandelten Bisswunden übersäht. Mehrere Hunde hatten starken Ohrmilbenbefall, welcher sich aufgrund nicht erfolgter Behandlung entzündet hatte. Vier der Huskys litten unter teilweise massivem Pilzbefall, einer für Mensch und Tier ansteckenden Hautkrankheit. Bei drei der Hunde stellten wir tiefe, unbehandelte und daher eitrig entzündete Bissverletzungen fest, die schnellstens tierärztlich versorgt werden mussten.

Ein Halter ist gemäß Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, die tierärztliche Versorgung seiner Tiere sicher zu stellen. Unter anderem ist Simone W. auch dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachgekommen. Wir fragen uns, wie man einer Tierhalterin, der im Rahmen einer Tierschutz- Ordnungsverfügung bescheinigt wurde, dass sie mit der Versorgung, Pflege und täglichen Bewegung ihrer Huskys überfordert ist, bis heute insgesamt zwölf Hunde lassen kann. Dass das Veterinäramt Luckenwalde als für die Durchführung der Tierschutzvorschriften verantwortliche Behörde bislang nicht entsprechend gehandelt und alle Huskys beschlagnahmt hat, ist skandalös. Im Detail hat auch Thomas S. als verantwortlicher Amtstierarzt mehrfach dienst- und pflichtwidrig gehandelt, indem er die ihm bekannten, gravierenden Verstöße gegen Tierschutzvorschriften nicht konsequent und sofort unterbunden hat, wozu er gemäß §16a Tierschutzgesetz verpflichtet wäre. In diesem Zusammenhang ist auch an eine Straftat durch Unterlassung gemäß §17 Tierschutzgesetz zu denken.

TierTV wird dieses Versagen der Behörden in einem entsprechenden Fernsehbeitrag in seiner ganzen Peinlichkeit darstellen. Und aktion tier wird auch weiterhin alles tun, damit endlich den Tieren geholfen wird, die wirklich nichts dafür können, dass ihre Halter unfähig und die zuständigen Behörden untätig sind.

Video: RBB "zibb": Huskys auf einem verdreckten Grundstück in Hohengörsdorf

Video: Tier.tv

Aus der Presse

Berliner Kurier | 01. Februar 2008
Berliner Kurier | 01. Februar 2008

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.