Animal Hoarding | Tierschutzfälle mit Hunden

Animal Hoarding - Fall Brandenburg Prenzlau: aktion tier stellt Strafanzeige

„Wir haben es hier mit einem typischen Fall von krankhaftem Tiersammeln zu tun“, sagt Ursula Bauer von aktion tier Berlin.

aktion tier im Gespräch mit den Behörden.
Foto: aktion tier e.V.

Enttäuschung über die Untätigkeit der Behörden

Durch die Anhäufung einer unüberschaubaren Menge von Tieren verschiedenster Arten werden auch hier die Mindeststandards der Tierhaltung nicht mehr eingehalten. Nicht nur der eigenen Wohnbereich, sondern auch die Aufenthaltsbereiche der Tiere sind mit Kot, Abfall und Müll verschmutz, der Tierbestand ist erheblich vernachlässigt, es gibt kranke und verletzte Tiere, die Ernährung ist mangelhaft. Wie allen Tiermessies fehlt auch Heike B. die Einsicht, dass ihre Tierhaltung Tierquälerei ist. „Die von außen für jedermann erkennbaren Defizite in der Tierhaltung sind unserer Meinung nach Grund genug, den gesamten Tierbestand gemäß § 16a TierSchG sofort zu beschlagnahmen“, sagt Ursula Bauer. „In der Konsequenz müsste nach der Wegnahme dann auch ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot ausgesprochen werden, damit Animal Hoarder wie Familie B. und ihr Sohn nicht sofort wieder ihrer krankhaften Sammelleidenschaft frönen“, so die Biologin weiter. Die Tierschützer haben die selbst festgestellten sowie anhand der zugeleiteten Fotos vermuteten gravierenden Verstöße gegen Tierschutzvorschriften am 29.06.09 direkt am Ort des Geschehens zur Anzeige gebracht und den zuständigen Veterinär zum sofortigen Handeln aufgefordert.

Kontrollen durch das Veterinäramt

Seit 2003 kontrolliert das Veterinäramt angeblich regelmäßig die Tierhaltung in Mönchehof und hat bereits mehrfach Auflagen erteilt. Im einem Protokoll zu einer Tierschutzkontrolle bei am 15.03.07 schreibt der zuständige Amtstierarzt Dr. Wendlandt, dass Frau B. die Hundehaltung nicht mehr ausreichend überschaut, da sie die genaue Anzahl ihrer Hunde nicht kennt. Er schlägt vor, die Anzahl der Hunde von damals 69 auf 10 zu reduzieren.

Heute, mehr als 2 Jahre später, liegt der Hundebestand immer noch bei rund 40 Tieren. Trotzdem unternimmt der Amtsveterinär auch am 29.06.09 nichts. Den Tieren ginge es gut, kleinere Missstände würde man mit Auflagen beheben. Obwohl die Behörde die Meinung teilt, dass Frau B. krankhaft Tiere sammelt, glaubt sie auch nach 7 Jahren immer noch, allein mit Auflagen Herr der Lage zu werden. aktion tier stellt nun auch noch schriftlich Strafanzeige gegen Frau B. und ihren Sohn. Da der zuständige Amtstierarzt Dr. Wendlandt die ihm bekannten, gravierenden Verstöße gegen Tierschutzvorschriften nicht konsequent und sofort unterbunden hat, wozu er gemäß § 16 a Tierschutzgesetz verpflichtet wäre, erwägt aktion tier außerdem eine Strafanzeige wegen Unterlassung.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.