Haushunde

Arme Kettenhunde

Zwar ist die Haltung von Hunden im Zwinger oder an einer Anbindevorrichtung in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, jedoch unterliegt eine solche Haltung sehr strengen Auflagen. Bei vielen Tierschutzkontrollen stellen Tierschützer immer wieder fest, dass diese nicht eingehalten werden. Doch auch unabhängig von Richtlinien und Verordnungen gilt: Ketten- und Zwingerhaltung sind nicht artgerecht und daher auf Dauer nicht gestattet.

Foto: Diezemann

Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt sehr genau, unter welchen Umständen ein Hund im Zwinger oder angebunden gehalten werden darf; das Bild vom „klassischen“ Kettenhund erfüllt diese Anforderungen meist allesamt nicht. Wichtigstes Merkmal: Eine dauerhafte Zwinger- oder Anbindehaltung ist nicht erlaubt. Regelmäßig muss dem Hund Auslauf im Freien, außerhalb von Zwinger und Anbindevorrichtung, gewährt werden. Darüber hinaus soll auch ein angemessener Sozialkontakt gewährleistet sein; der Halter, die „Betreuungsperson“, muss sich also ausreichend um den Hund kümmern.

Die Verstöße gegen die Vorschrift beginnen meist schon mit der Kette: Eine Laufleine muss mindestens sechs Meter lang und vor allem leicht sein – doch oft finden Tierschützer Hunde an kurzen Eisenketten, die zum Beispiel auf Schrottplätzen vor allem für Abschreckung sorgen sollen. Vom Gebell der Tiere, welches eigentlich ein Ruf nach Aufmerksamkeit ist, wird diese Wirkung auf Außenstehende noch unterstützt. Doch nicht nur Aufmerksamkeit fehlt den Kettenhunden; sehr oft gibt es nahezu keinen Bezug zu Menschen und/ oder Artgenossen. Ein schlimmes Schicksal, denn Hunde sind Rudeltiere; unter der Einsamkeit leiden Kettenhunde ebenso sehr wie unter schlechter Versorgung. Deutliche Zeichen von Vernachlässigung, die leider trotz Vorschrift bei Kontrollen keine Seltenheit sind, sind etwa umgeworfene oder gar zugefrorene Wassernäpfe, mit Fäkalien verschmutzte Böden, fehlendes Futter und eine mangelhafte oder gar fehlende Rückzugsmöglichkeit mit Schutz vor Wind und Wetter für das Tier.

Was sagt das Gesetz?

Laut Gesetz müssen Hunde stets Zugang zu einer eigenen Hütte haben, die im Sommer Schatten, im Winter Wärme spendet und das Tier vor Unwetter schützt; jederzeit muss der Zugang zu frischem Wasser gewährleistet sein, Kot ist nahezu täglich zu entfernen, selbstverständlich muss auch eine angemessene Fütterung sicher gestellt sein. Mindestens zweimal täglich muss ein Hund in Anbindehaltung eigentlich kontrolliert werden, Mängel müssen laut Tierschutz-Hundeverordnung umgehend beseitigt und die Bodenflächen gereinigt werden.

Die Gründe für eine Kettenoder Zwingerhaltung sind vielfältig und unverständlich zugleich. In einigen Fällen werden Tiere mit Verhaltensauffälligkeiten aus dem Haushalt ausgesperrt. Auffälliges Verhalten aber wird so nicht unterdrückt, sondern verstärkt. Der Besuch einer Hundeschule sollte daher selbstverständlich sein, doch ist dieser Aufwand in den Augen mancher Hundebesitzer offenbar schon zu groß. Manche Hunde sollen als Wachhund dienen, andere sind aus irgendeinem Grund in Ungnade gefallen: vielleicht weil sie ein ungeliebtes Geschenk waren, vielleicht weil sie mit dem Welpenalter auch die Anziehungskraft auf ihre Menschen verloren haben. Andere dienen schlicht als Werkzeug oder gar als Statussymbol. Vielen Tierhaltern ist nicht bewusst, welche Schäden sie mit einer falschen Haltung anrichten. Viele sind sich nicht einmal darüber im Klaren, dass sie gegen Vorschriften verstoßen und sich gegebenenfalls sogar strafbar machen. Welche Bedeutung menschliche Zuwendung für das Tier haben kann, blenden sie einfach aus. Umso schöner ist es zu sehen, dass von Tierschützern aus solchen Haltungen befreite oder auch von den überforderten Haltern selbst abgegebene Hunde häufig erfolgreich in ein neues Zuhause vermittelt werden können, wo sie ein unbeschwertes zweites Leben führen können. Es obliegt wie in allen anderen Fällen von Tierhaltung letztlich der Vernunft, ob ein Tier bei seinem Halter ein gutes Auskommen findet oder nicht. Da es keine allgemeine Voraussetzung wie z. B. einen Hundeführerschein gibt, nimmt die Aufklärung über die Wichtigkeit zur Entscheidung für oder gegen ein Tier einen enorm hohen Stellenwert ein. Die Frage, ob ein Tier angemessen versorgt und betreut werden kann, sollte daher immer ehrlich beantwortet werden – und zwar im Vorfeld einer Anschaffung. Nur so können unnötiges Leid und auch Ärger für den Halter eingeschränkt werden

Jan Peifer