Pressemitteilung

Bitte keine Insektenfallen im Außenbereich verwenden

Der Sommer ist da und es schwirrt und summt in der Luft. Obwohl die große Bedeutung von Insekten unter anderem als Pflanzenbestäuber unumstritten ist, sind Fliegen, Wespen, Mücken und Co in Bäckereien und Restaurants sowie auf privaten Balkonen und Terrassen häufig nicht gerne gesehen.

In stromführenden Lichtfallen sterben nicht nur lästige Mücken sondern auch geschützte Insekten wie dieser Nachtfalter. Foto: © Ursula Bauer

Das Angebot an Insektenfallen zum Kaufen oder selberbauen ist groß. Es gibt sie mit und ohne künstliches Licht, zum Befüllen mit süßen Flüssigkeiten, mit stromführenden Gittern oder Klebestreifen. Doch was offen gehandelt wird, muss noch lange nicht erlaubt sein. „Keine dieser Fallen lockt selektiv nur eine ganz bestimmte Insektenart an“, betont Ursula Bauer von aktion tier und ergänzt: „Es besteht daher immer die Möglichkeit, dass geschützte Tiere darin sterben“.

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere wie Wespen ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Privatpersonen dürfen daher keine Insektenfallen aufstellen! Das Töten von Wespen wird in den meisten Bundesländern mit 5.000 Euro bestraft. Bestimmte Wespenarten wie Europäische Hornisse (Vespa crabro) stehen sogar unter besonderem gesetzlichem Schutz. Hier wird das Töten mit bis zu ca. 65.000 Euro bestraft.

In der Gastronomie und in Bäckereien gelten aus hygienischen Gründen Ausnahmen. Die verwendeten Fallen müssen jedoch tierschutzkonform sein, und die Tiere beispielsweise mit Strom töten. Fallen, die zum Tod durch Verdursten, Verhungern oder Ertrinken führen, sind auch hier verboten.

Paradoxerweise werden dennoch beleuchtete Insektenvernichter für draußen angeboten sowie Fallen, mit denen speziell Hornissen und Bienen “sicher gefangen” werden können. „Die Nutzung dieser Gerätschaften ist verboten, daher sollte man grundsätzlich auf jede Art von Insektenfalle außerhalb des Hauses verzichten“, betont Biologin Bauer. Anstatt den Wespen nach dem Leben zu trachten, kann man es einmal mit einer kleinen Futterstelle am Rand von Balkon oder Terrasse probieren. Bietet man dort Erbeerstrünke, überreifen Trauben, etwas Melone oder ein Stückchen Wurst an, werden sich die schwarz-gelben Insekten bevorzugt dort aufhalten und den Esstisch in Ruhe lassen.

Übrigens: Stechmücken lassen sich weder von Licht noch durch süße Flüssigkeiten anlocken. Sie folgen den individuellen menschlichen Gerüchen sowie dem Kohlendioxid, welches wir beim Ausatmen ausstoßen. „Mit einfachen Fliegengittern an Fenstern und Außentüren verhindert man sicher das Eindringen dieser sowie aller anderen unerwünschten Insekten ins Haus", so Ursula Bauer abschließend.

weitere Informationen bei:

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

aktion tier e.V.
Jüdenstr. 6
13597  Berlin
Berlin

Tel.: +49 30 30 111 62 30
E-Mail: berlin[at]aktiontier.org
Website: http://www.aktiontier.org