So hatte jüngst ein Berliner Imbissstand für Schlagzeilen gesorgt, der „vegane“ Döner verkauft hatte. Der Betreiber war der deutschen Sprache nicht mächtig, hatte aber mitbekommen, das „vegan“ in Berlin eine große Fangemeinde hat. Kurzerhand hatte er sein gesamtes Angebot als „vegan“ deklariert – glücklicherweise flog das Missverständnis schnell auf. Tierversuche sind nach dem VLabel weder für das Produkt, noch für seine Bestandteile erlaubt; auch Gentechnik ist nicht zugelassen und damit ein Ausschlusskriterium. Zu den bekanntesten Labeln gehört auch das Symbol der Blume der british vegan society. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz wird das Siegel von der Veganen Gesellschaft Österreich erteilt. Vor allem Lebensmittel, aber auch Kosmetika oder Kleidung, werden mit der Blume ausgezeichnet. Dabei werden nur Produkte zertifiziert, die keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten und zu deren Herstellung keine Hilfsstoffe tierischen Ursprungs verwendet worden sind. Außerdem dürfen weder für das Produkt noch für die Verpackung Tierversuche durchgeführt werden. Eine Besonderheit unterscheidet die Blume von anderen Siegeln: Gentechnik ist nicht verboten, solange es sich nicht um tierische Produkte handelt und auf der Verpackung oder dem Produkt darauf hingewiesen wird.
Die strengsten Richtlinien gelten für Produkte, die nach dem vegan-Siegel der Veganen Gesellschaft Deutschland e.V. zertifiziert werden sollen. Sowohl das Produkt selbst als auch die Verpackung müssen frei von tierischen Inhaltsstoffen sein, zur Produktion dürfen keine tierischen Hilfsstoffe genutzt werden. Darüber hinaus muss die Herstellung bzw. Verarbeitung und die Verpackung in Räumlichkeiten stattfinden, in denen ausschließlich vegane Produkte hergestellt werden (dies ist bei beiden anderen Siegeln nicht vorgeschrieben). Durch diesen Ausschluss soll vermieden werden, dass eventuelle Rückstände von tierischen Produkten wie Butter oder Schmalz zum Beispiel an Messern oder anderen Geräten in die Produktionskette gelangen können. Tierversuche sind nach dem vegan-Label weder für das Produkt noch für die Bestandteile zugelassen, auch hier ist die Nutzung von Gentechnik verboten. Siegel wie diese können den Einkauf erleichtern, wenn selbiger vegan ausfallen soll. Einige Hersteller haben jedoch eigene Vorstellungen und Ansprüche an den Begriff „Vegan“ und versehen ihre Produkte mit entsprechenden Schriftzügen oder Hinweisen, die eine Auszeichnung suggerieren. Doch „vegan“ ist keine geschützte Bezeichnung wie etwa „bio“ – ein Blick auf die Zutatenliste gibt daher letzte Sicherheit. Immerhin gibt ein Blick in die Zukunft Hoffnung: Bereits 2010 wurde mit der EU-Abstimmung zum Lebensmittelinformationsgesetz die Grundlage für eine eindeutige Definition von vegetarischen und veganen Produkten geschaffen, 2013 trat schließlich der Bundesrat an die Bundesregierung und bat um die Verwirklichung der geplanten Regelungen. Wann allerdings mit einer Umsetzung der geplanten Maßnahmen gerechnet werden darf, bleibt weiter offen.