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Exotische Wasserschildkröten gehören nicht in unsere heimischen Gewässer

Das Aussetzen von Haustieren ist gemäß dem geltenden Tierschutzgesetz generell verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Was suchen fremdländische Schmuckschildkröten in unseren Teichen in Seen? Nichts – außer Nahrung, die sie vorher in Gefangenschaft vorgesetzt bekamen.

Foto: 7854 / Lizenz: Public Domain CC0 1.0

Wenn die ehemals süßen kleinen Schildkröten groß sind, werden sie ihren Besitzern häufig lästig. Möglicherweise ist das Aquarium inzwischen zu klein, das ständige Wasserwechseln und die übrigen Pflegearbeiten machen zu viel Mühe. Ehemals für die Kinder gekauft, ziehen diese inzwischen Fußballspiele und andere Beschäftigungen vor.

Der Zeitpunkt ist gekommen, um sich von der Wasserschildkröte zu trennen. Wohin damit? Die Möglichkeit, sie in einem Tierheim abzugeben, wird selten genutzt. Es ist ja auch viel einfacher, sich des Reptils in freier Natur zu entledigen. Gewässer sind genug vorhanden, und die Gefahr, beim Aussetzen des Tieres erwischt zu werden, gering. Jährlich werden hunderte fremdländische Wasserschildkröten in unseren Gewässern ausgesetzt. Werden fremdländische Tiere in Gebieten freigelassen, in denen sie ursprünglich nicht vorkommen, haben wir jedoch zusätzlich das Problem der Faunenverfälschung. Es ist gefährlich, Tiere aus anderen Kontinenten in unseren Naturlandschaften anzusiedeln, da sie nicht zur hiesigen natürlichen Tierwelt gehören und unter anderem durch eingeschleppte Krankheiten großen Schaden anrichten können. Ausgesetzte Schmuckschildkröten vermischen sich beispielweise mit unserer heimischen Sumpfschildkröte, die zu den am meisten gefährdeten Wirbeltierarten Deutschlands zählt, was deren Niedergang weiter beschleunigt.

Wir müssen unsere einheimische Tierwelt und hier vor allem die sehr seltenen Arten in ihrer Ursprünglichkeit erhalten und dürfen sie nicht durch das Aussetzen von Exoten zusätzlich in Gefahr bringen.