Pressemitteilung

Hände weg von Amphibien, Laich und Kaulquappen

Gartenbesitzer wünschen sich häufig eine schnelle Besiedelung ihres neuen Teichs.

Vorsichtig anschauen ist erlaubt, mitnehmen nicht!
Vorsichtig anschauen ist erlaubt, mitnehmen nicht! Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

Was liegt da näher, als in der Natur Froschlaich mitzunehmen und in das heimische Gewässer zu setzen. Neugierigen Kindern kommt auch oft die Idee, Kaulquappen zu fangen und in einem Einmachglas ans Bett zu stellen, um die Tiere zu beobachten. Sogar Lehrer holen die Entwicklungsstadien von Amphibien ins Klassenzimmer, um den Schülern die Verwandlung (Methamorphose) anschaulich zu erklären.

Alles nachvollziehbar, aber bitte lassen Sie die Wildtiere in der Natur und machen Sie sich nicht strafbar! Denn sämtliche in Europa vorkommenden Amphibien (Frösche, Molche, Kröten, Salamander, Unken) sowie ihre Entwicklungsstadien (Eier, Kaulquappen, Larven) sind seit 1980 im Bundesnaturschutzgesetz als `besonders geschützt` oder `streng geschützt` klassifiziert. Es ist gemäß § 44 verboten, sie zu stören, zu fangen oder gar zu töten. Wer Amphibien tötet oder verletzt, muss in den meisten Bundesländern mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

weitere Informationen bei:

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

Jüdenstr. 6
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Berlin

Tel.: +49 30 30 111 62 30
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