Pressemitteilung

In Deutschland immer noch keine Tierschutz-Katzenverordnung

Am 8. August ist Weltkatzentag. Die Katze ist nach wie vor der Deutschen liebstes Haustier. Im vergangenen Jahr lebten hierzulande etwa 13,7 Mio. Samtpfoten in Privathaushalten. Gemäß Schätzungen des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe verteilen sich diese Tiere auf rund 8 Millionen Menschen, wobei etwa zwei Drittel (also 5,33 Mio) eine und der Rest (2,67) zwei oder mehr Katzen besitzt.

Foto: © aktion tier Tierheim Zossen / D. Noschka

Hinzu kommen die Katzen in Tierpensionen, Zuchten, Versuchslaboren und Tierheimen. „Wir kritisieren, dass es trotz der dominanten Stellung der Hauskatzen in Deutschland immer noch keine spezielle Halteverordnung gibt“, sagt Ursula Bauer von aktion tier-Berlin.

Ein aus Tierschutzsicht unhaltbarer und ungerechter Zustand – denn für Hunde gibt es seit 2001 eine bundesweit geltende Tierschutz-Hundeverordnung. Und das, obwohl mit 9,2 Mio Vierbeinern deutlich weniger Hunde als Katzen in deutschen Haushalten leben.

Die in der Tierschutz-Hundeverordnung enthaltenen Bestimmungen gehen über das eher allgemein gehaltene Tierschutzgesetz hinaus und gewähren Hunden daher einen zusätzlichen Schutz. Haben Katzen den nicht auch verdient? „Wir erleben regelmäßig, dass Hauskatzen durch ihre Besitzer Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden und halten daher spezielle gesetzliche Regeln für unerlässlich“, betont aktion tier- Mitarbeiterin Ursula Bauer.

So werden zum Beispiel häufig zu viele Tiere auf engem Raum gehalten, der teilweise auch noch vermüllt und verdreckt ist. Sehr oft findet eine unkontrollierte Vermehrung statt, da die Katzen nicht kastriert sind. Außerdem gehen viele Halter nicht zum Tierarzt, wenn ihre Katzen krank sind. „Um derartige Missstände abzuschaffen, fordern wir eine speziell auf die Bedürfnisse von Katzen zugeschnittene Verordnung, damit Privatpersonen und Institutionen, die Hauskatzen halten, endlich wissen, was erlaubt ist und was nicht“, sagt Ursula Bauer. Darüber hinaus hätten auch Amtstierärzte in Zukunft eine bessere Grundlage zur Beurteilung von Katzenhaltungen.

Wichtiger Hinweis: Die von uns geforderte Tierschutz-Katzenverordnung darf nicht verwechselt werden mit der in vielen Städten und Gemeinden geltende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Privatkatzen mit Freigang, die häufig als Katzenschutzverordnung bezeichnet wird! Diese Kastrationsverordnung soll die Straßenkatzen-Populationen eindämmen und hat nichts mit einer Tierschutz-Katzenverordnung zu tun, welche sich vorrangig auf die Haltung von Hauskatzen bezieht.

aktion tier hat zu dem Thema im Jahr 2016 eine Kampagne durchgeführt. Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen sowie ein Hintergrundvideo und den umfangreichen Kampagnenflyer.

weitere Informationen bei:

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

Jüdenstr. 6
13597  Berlin
Berlin

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