aktion tier hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen über den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden, und natürlich auch anderen Tieren, aufzuklären.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant nun mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Optimierung der bestehenden Hundeverordnung des Bundes. Am 17. August 2020 wurde eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht.
Was soll es für Änderungen gegenüber der bestehenden Tierschutz-Hundeverordnung geben?
- Die bereits in der Hundeverordnung bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden.
- Die Gruppenhaltung ist so zu gestalten, dass für jeden Hund der Gruppe ein Liegeplatz zur Verfügung steht, eine individuelle Fütterung sowie erforderlichenfalls eine individuelle gesundheitliche Versorgung möglich ist und keine unkontrollierte Vermehrung stattfindet.
- Darüber hinaus soll es neue Regeln für Hundezüchter geben. Bislang war beispielsweise die Betreuung von bis zu zehn Hunden plus Welpen durch eine Person erlaubt. Nun soll eine Betreuungsperson nur noch maximal drei Hündinnen plus Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Auch für Wurfboxen soll es neue Regeln geben. Für Welpen ist in den ersten zwanzig Lebenswochen eine Mindestbetreuungszeit von mindestens vier Stunden pro Tag zu gewährleisten.
- Gemäß des neuen Verordnungsentwurfs soll es ein generelles Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen geben. Gemeint sind Hunde, die erblich bedingt derart verändert sind, dass Schmerzen und Leiden auftreten, wie es z.B. bei Möpsen oder Französischen Bulldoggen häufig der Fall ist ("Qualzuchten"). Das angestrebte generelle Ausstellungsverbot sei für die Behörden leichter zu überwachen, da eine (bislang noch nötige) schwierige Prognose im Hinblick auf die Merkmalsausprägung bei Nachkommen entfällt.
Für eine Kontrolle seien, so Klöckner, die einzelnen Behörden (z.B. das Ordnungs- oder Veterinäramt) der Länder verantwortlich.
Die oben genannten Punkte sind nur einige der vom BMEL angestrebten Änderungen. Alle Änderungen können Sie im Referentenentwurf öffentlich einsehen.