Aufklärungsarbeit | Haushunde

Geplante Änderungen des BMEL zur bundesweiten Tierschutz-Hundeverordnung

Etwa 12 Millionen Hunde leben in Deutschland (Stand 2019). Wer sich privat einen Hund anschaffen möchte, wünscht sich in der Regel einen treuen Begleiter an der Seite. Was viele Menschen aber neben dem hohen Kostenfaktor oft unterschätzen ist das enorme Maß an Zeit, das für eine artgerechte Hundehaltung notwendig ist.

Mitarbeiter des aktion tier Aufklärungsteams Berlin. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

aktion tier hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen über den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden, und natürlich auch anderen Tieren, aufzuklären.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant nun mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Optimierung der bestehenden Hundeverordnung des Bundes. Am 17. August 2020 wurde eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht.

Was soll es für Änderungen gegenüber der bestehenden Tierschutz-Hundeverordnung geben?

  • Die bereits in der Hundeverordnung bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden.
  • Die Gruppenhaltung ist so zu gestalten, dass für jeden Hund der Gruppe ein Liegeplatz zur Verfügung steht, eine individuelle Fütterung sowie erforderlichenfalls eine individuelle gesundheitliche Versorgung möglich ist und keine unkontrollierte Vermehrung stattfindet.
  • Darüber hinaus soll es neue Regeln für Hundezüchter geben. Bislang war beispielsweise die Betreuung von bis zu zehn Hunden plus Welpen durch eine Person erlaubt. Nun soll eine Betreuungsperson nur noch maximal drei Hündinnen plus Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Auch für Wurfboxen soll es neue Regeln geben. Für Welpen ist in den ersten zwanzig Lebenswochen eine Mindestbetreuungszeit von mindestens vier Stunden pro Tag zu gewährleisten.
  • Gemäß des neuen Verordnungsentwurfs soll es ein generelles Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen geben. Gemeint sind Hunde, die erblich bedingt derart verändert sind, dass Schmerzen und Leiden auftreten, wie es z.B. bei Möpsen oder Französischen Bulldoggen häufig der Fall ist ("Qualzuchten"). Das angestrebte generelle Ausstellungsverbot sei für die Behörden leichter zu überwachen, da eine (bislang noch nötige) schwierige Prognose im Hinblick auf die Merkmalsausprägung bei Nachkommen entfällt.

Für eine Kontrolle seien, so Klöckner, die einzelnen Behörden (z.B. das Ordnungs- oder Veterinäramt) der Länder verantwortlich.

Die oben genannten Punkte sind nur einige der vom BMEL angestrebten Änderungen. Alle Änderungen können Sie im Referentenentwurf öffentlich einsehen.

Referentenentwurf des BMEL

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung - Referentenentwurf des BMEL. Quelle: BMEL. Stand: 25.06.20

Es handelt sich bei der überarbeiteten Tierschutz-Hundeverordnung nicht, wie in der aktuellen Medienerstattung vielfach suggeriert, um einen Beschluss, sondern lediglich um einen Entwurf zur Verordnung. Zudem ist wichtig zu verstehen, dass es sich nicht um ein Gesetz handelt, sondern um eine Verordnung.

Was ist eine Verordnung?

Um das bestehende Tierschutzgesetz zu konkretisieren, hat die Bundesregierung diverse Tierschutzverordnungen erlassen. Verordnungen legen immer fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen. Sie sind rechtsverbindlich und keine bloßen Empfehlungen. Tierschutzverordnungen gibt es für verschiedene Tiere (z.B. Legehennen, Kälber) bzw. Tiergruppen (z.B. Tierschutz-Nutztierverordnung). Diese Verordnungen des Bundes dürfen von den einzelnen Bundesländern ergänzt werden. Allerdings steht immer Bundesrecht vor Landesrecht- die Länder dürfen also nur hinzufügen, aber nichts streichen.

aktion tier e.V. kritisiert seit Langem, dass es nur für einige, nicht aber für alle Tierarten eine Tierschutzverordnung gibt. Diese sind sehr wichtig, damit sowohl Halter als auch Kontrollorgane (Veterinärämter) genau wissen, was erlaubt ist und was nicht (siehe zum Beispiel aktion tier- Kampagne „Tierschutz-Katzenverordnung“).

Um diese Sachverhalte im bestehenden Tierschutzgesetz in Bezug auf Hunde zu verdeutlichen, hat die Bundesregierung 2001 die Tierschutz-Hundeverordnung erlassen. Sie soll nun in einigen Teilen geändert werden und dazu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf herausgegeben. Bevor daraus jedoch eine rechtswirksame Änderungsverordnung wird, ist es noch ein langer Weg.

Was muss dazu passieren?

Der sogenannte Referentenentwurf wurde auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht, um die Meinung Dritter (z.B. Verbände und Organisationen) dazu einzuholen. Anschließend wird der ggf. überarbeitete Entwurf dem Bundesrat bzw. Bundestag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Ist er abgesegnet worden, wird die neue Verordnung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassen.

Wann wird das voraussichtlich sein?

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung soll vermutlich 2021 in Kraft treten.

Unterschriftenliste zum Ausdrucken

Wir unterstützen die geplanten Änderungen zur bundesweiten Tierschutz-Hundeverordnung! Es ist begrüßenswert, wenn Tierschutzgedanken Platz in der Politik finden und im Sinne des Tierwohls diskutiert und vor allem gehandelt wird. Zeigen auch Sie ihre Zustimmung: Drucken Sie sich die Liste aus und schicken sie diese bis zum 16.11.20 an aktion tier e.V., Jüdenstr. 6, 13597 Berlin, Stichwort: Tierschutz-Hundeverordnung.

Hinweise zum Datenschutz

aktion tier e.V. (Anschrift s.o.; dort erreichen Sie auch unseren Datenschutzbeauftragten), verarbeitet Ihre in diesem Formular angegebenen Daten gem. Art. 6 (1) b) DSGVO für die Betreuung Ihrer Teilnahme an der Unterschriften-Aktion. Die Nutzung Ihrer Adressdaten und ggf. Ihrer Interessen für postalische, werbliche Zwecke erfolgt gem. Art. 6 (1) f) DSGVO. Abgesehen von der Überreichung der gesamten Liste an die/den Adressatin/en findet eine Weitergabe der Daten an Dritte durch aktion tier e.V. nicht statt. Weitere Informationen u.a. zur Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung und Beschwerde erhalten Sie unter https://www.aktiontier.org/datenschutzerklaerung/.

Sandy Both