aktion tier hatte die Bürgerinitiative "Stoppt das Taubentöten!" mit 3.000 Taubenbroschüren bei ihrem Kampf für diesen Bürgerentscheid unterstützt. Das Ergebnis ist nun niederschmetternd.
Sollte die Stadt tatsächlich an ihrem Vorhaben, einen Teil der Stadttauben töten zu lassen, festhalten, wird aktion tier rechtliche Schritte prüfen lassen. Tauben haben, wie alle Tiere, ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Leben und Unversehrtheit. Auch das Tierschutzgesetz stellt die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund unter Strafe. Ein „vernünftiger Grund“ liegt unserer Meinung nach in Limburg nicht vor, da es effektivere und nachhaltigere Alternativen zur Bestandsreduzierung gibt. Allgemein bekannt sind zum Beispiel betreute Taubenschläge, in denen die Eier durch Attrappen ausgetauscht werden.