Hausschweine | Massentierhaltung

Massentierhaltung und die Folgen – Illegale Tötung von Schweinen

Die industrielle Massentierhaltung ist nicht nur für viele Tierschützer ein Inbegriff von Tierquälerei. Sie funktioniert nur, wenn Tiere in Haltungsbedingungen gezwängt werden, die alles andere als artgerecht sind. Mit minimalem Aufwand wird eine maximale „Ausbeute“ erzeugt; stets auf Kosten der Tiere und ohne Rücksicht auf (tierische) Verluste.

Zusammengepfercht in riesigen Mastanlagen, so ist der Alltag der Schweine in Deutschland. Foto: Privat

Seit einigen Jahren gelingt es Aktivisten regelmäßig, versteckte Kameras in Mastställen und Schlachthöfen anzubringen oder die Zustände bei unangekündigten Besuchen zu dokumentieren. Letztes Jahr sorgten vor allem Missstände in deutschen Schweinemastbetrieben für großes Aufsehen. Immer wieder standen Mastbetriebe im Fokus, die die größten deutschen Schlachtunternehmer belieferten. Verdreckte Buchten, vernachlässigte Tiere, viele kranke oder teils schwer verletzte Schweine, zum Sterben in den Gang gelegt – eine tierärztliche Betreuung, wie sie eigentlich vorgeschrieben ist, findet offensichtlich regelmäßig nicht statt.

Ein Schweineleben ist für den Mäster nur noch wenige Euro wert.

Der einzige Daseinszweck des Tieres ist es, in kürzester Zeit ein maximales Schlachtgewicht zu erreichen. Es ist keine Neuigkeit, dass es immer wieder Tiere gibt, die unter dem Leistungsdruck und den katastrophalen hygienischen Zuständen zusammenbrechen. Kranke und verletzte Tiere dürfen nicht geschlachtet werden; sie müssen behandelt oder im äußersten Notfall getötet werden, wenn ihr Leiden nicht mehr gelindert werden kann. Solche sogenannten Nottötungen dürfen in Ausnahmefällen auch durch den Landwirt erfolgen, sofern er nachweislich dazu fähig ist, so legt es das Tierschutzgesetz fest: Ein Wirbeltier darf nur töten, wer die dazu nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§4 TierSchG). Genau das ist aber offensichtlich häufig nicht der Fall, wie Tierschützer immer wieder dokumentieren.

Bei Nottötungen gelten hohe Anforderungen, doch Kontrollen gibt es bisher nur selten.

Die Tierärztliche Hochschule Hannover nennt drei Rechtfertigungen für Nottötungen: schwerwiegende chronische oder akute Krankheiten, die nicht mehr behandelt werden können; Folgen eines Unfalls, z.B. schwere Knochenbrüche sowie eine nicht gegebene Überlebensfähigkeit von neugeborenen Ferkeln. Laut Tierschutzgesetz darf ein Tier nur unter Betäubung oder unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden, wenn eine Betäubung nicht möglich ist. Nach der Betäubung z.B. mit einem Bolzenschussgerät oder einer Stromzange soll die Wirkung kontrolliert werden. Wenn eine Muskelerschlaffung, ausbleibende Atmung oder ein starrer Blick als typische Folgen der Betäubung festgestellt werden, soll das Tier mit einem Kehlenschnitt durch Blutentzug getötet werden.

Ein Blick hinter die Kulissen eines „normalen“ Schweinemastbetriebs.
Ein Blick hinter die Kulissen eines „normalen“ Schweinemastbetriebs. Foto: Privat

In der Praxis findet diese Vorschrift jedoch oft keine Anwendung. Eine Szene, die mit versteckten Kameras in einem Maststall in Niedersachsen gefilmt wurde, steht stellvertretend für nahezu jeden großen Schweinemastbetrieb: Mitarbeiter packen kranke Tiere an den Hinterbeinen und schleudern sie mit dem Kopf auf die Buchtenkante. Offensichtlich versuchen die Stallarbeiter, die Schweine zu töten. Auf den Videoaufnahmen ist deutlich zu sehen, dass die Tiere nach dem Schlag noch zappeln und nach Luft schnappen – sie sind weder tot noch betäubt. Doch die Mitarbeiter lassen die schwer verletzten Tiere einfach zum Sterben liegen. Ein Kehlenschnitt erfolgt nicht.

Brutal werden kranke Schweine in einem Mastbetrieb mit dem Kopf gegen die Buchtenkante geschleudert, um sie dann zu entsorgen. Viele Tiere leben noch und verenden kläglich.

Wie im Falle vieler weiterer dokumentierter Gesetzesverstöße wurden auch hier die Mitarbeiter und der Betreiber der Mastanlage angezeigt – die Staatsanwaltschaft ermittelt. Auch wenn diese Ermittlungen aufgrund des Videobeweises wohl dazu führen werden, dass die Täter eine Strafzahlung leisten müssen, ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Das brutale Töten von Schweinen, ganz besonders von überzähligen Ferkeln durch Erschlagen auf der Buchtenkante, auf dem Betonboden oder einfach mit Hämmern ist systemimmanent. Solange Kontrollen nicht verstärkt und Konsequenzen verschärft werden, werden solche Missstände zum Alltag der Massentierhaltung gehören. Es bleibt daher zu hoffen, dass den Ankündigungen der neuen Regierungskoalition Taten folgen. Denn im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, Teile des Tierschutzrechts genau mit dem Ziel in Strafrecht zu überführen, das maximale Strafmaß für Täter endlich zu erhöhen.

Jan Peifer