Massentierhaltung

Absurde Massentierhaltung – Illegale Nottötung von Tieren

Die Massentierhaltung ist ein grausames Geschäft, das ist keine Neuigkeit. Bilder von zusammengepferchten Tieren, die unter Stress und Enge leiden, oft krank oder verletzt sind und mit Medikamenten (über-) versorgt werden müssen hat jede/r Fernsehzuschauer/in mittlerweile schon einmal gesehen. Regelmäßig gelangen mit versteckten Kameras oder bei unangekündigten Besuchen erstellte Bilder und Videos an die Öffentlichkeit. Oft sorgen diese Bilder für Schlagzeilen; von der Agrarlobby werden die betroffenen Betriebe in der Regel als Einzelfälle und schwarze Schafe dargestellt, doch das Gegenteil ist der Fall.

Foto: Jan Peifer

Die Missstände liegen im System der Intensivtierhaltung begründet. Sie finden sich in fast jedem Stall. Nahezu alle Nutztiere in der Agrarindustrie haben ein kurzes Leben. Sie werden gezüchtet, um in kürzester Zeit ein maximales Schlachtgewicht zu erreichen oder möglichst viel Milch zu liefern. Manche Tiere müssen so schnell an Gewicht zunehmen, dass ihre Knochen gar nicht mithalten können. Andere können sich nicht mehr bewegen, liegen sich wund und drohen zu verhungern oder zu verdursten. Kranke und verletzte Tiere dürfen nicht mehr geschlachtet werden. Sie müssen vom Tierarzt behandelt oder im äußersten Fall getötet werden. Dies darf in Ausnahmefällen auch der Landwirt selbst, sofern er nachweislich fachlich dazu fähig ist. Für diese Nottötungen gelten hohe Anforderungen, doch Kontrollen gibt es bisher nur selten.

Daran könnte sich vielleicht etwas ändern, denn Studien von Tierärzten in Deutschland und Österreich haben erschreckende Ergebnisse geliefert. So zeigte eine Kontrolle der angelieferten Kadaver aus sechs Bundesländern an Tierkörperbeseitigungsanstalten, dass jeden Tag bis zu 1.200 Schweine die Entsorgungsbetriebe erreichen, die „länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden“ erlitten hätten.

Viele Tiere waren stark abgemagert oder großflächig wundgelegen, einige waren offensichtlich zu spät oder gar nicht behandelt worden. Augenscheinlich waren sie aufgrund unsachgemäßer oder nicht angemessener Behandlung verendet. Darüber hinaus zeigte eine weitere Untersuchung, dass bei über 60% der notgetöteten Tiere in der Betäubung oder der Tötung selbst massive Fehler begangen wurden. Die Untersuchungen der deutschen Forscher bestätigten sich auch in Österreich. Hier wurden über 2000 Rinder und Schweine begutachtet, die als „gefallene Tiere“ zur Tierkörperbeseitigung angeliefert wurden. Eigentlich müssen Tiere erst betäubt und anschließend entblutet werden, doch die gängige Praxis sieht oft anders aus. Vielen der untersuchten Schweine war der Kopf eingeschlagen worden, ein Entblutungsstich oder Schnitt fand sich aber nicht mehr.

Das bedeutet: Wenn das Tier durch den Schlag nicht sofort den Tod fand, muss ein langer und qualvoller Todeskampf stattgefunden haben. Vor allem Ferkel müssen viel zu oft auf grausame Weise sterben.

Mehr als 11% der toten Zucht- sowie mehr als 13% der toten Mastschweine wiesen Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auf.

Diverse Videoaufnahmen in deutschen Ställen zeigen eine noch heute weit verbreitete Praxis: Ferkel werden an den Hinterbeinen gepackt und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen, anschließend (teilweise sichtbar noch lebend) im Mülleimer entsorgt. Dieses Vorgehen ist verboten und wird immer wieder von Tierschützern zur Anzeige gebracht. Von Fehlern bei der Betäubung betroffen sind aber auch andere Tiere. So fanden die österreichischen Tierärzte etwa Rinder mit bis zu sechs Bolzenschüssen im Kopf – ein sehr deutlicher Hinweis auf mangelnde Sachkunde.

Die dringende Empfehlung der Forscher lautete daher, das Personal der Tierkörperbeseitigungsanlagen besser zu schulen, damit auffällige Tierkadaver gemeldet werden können. Darüber hinaus geht die Forderung von Tierschützern nach einer Dokumentationspflicht in Bild und Ton für alle durchgeführten Nottötungen. Mit einer verpflichtenden Dokumentation könnten nahezu alle Regelverstöße sofort geahndet bzw. abgestellt werden. In naher Zukunft scheint eine solche Einführung nicht realistisch. Die Forderung wird allerdings bereits von Strafrechtsexperten geteilt, da sie der Durchsetzung von Tierschutzrecht enorm helfen und die illegalen Nottötungen leicht beenden könnte.

Jan Peifer