Massentierhaltung

Keine Abschaffung der Massentierhaltung in Brandenburg

Mit deutlichem Ausgang machte vor knapp zwei Jahren ein Volksbegehren in Brandenburg auf ein Thema aufmerksam, das viele Wähler beschäftigt: die Massentierhaltung. Fast 104.000 Menschen hatten von Juli 2015 bis Januar 2016 ihre Stimme für einen Zusammenschluss aus über 50 Organisationen, Verbänden und Initiativen abgegeben, welche sich gemeinsam für die Eindämmung der Massentierhaltung in Brandenburg einsetzen. Damit hatte das Bündnis rund 24.000 mehr Unterstützer sammeln können, als für einen ersten Erfolg notwendig gewesen wären: Der Landtag musste sich erneut mit der Forderung nach einer Begrenzung der Subventionen von Megamastställen beschäftigen.

Megaställe in Brandenburg
Trotz deutlicher Abstimmung gegen die Massentierhaltung gibt es in Brandenburg Megaställe. Foto: © Jan Peifer

Schon länger hatten sich aufgrund der vielen Neuanträge für den Bau von Großmastanlagen in Brandenburg zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet; Kräfte zu bündeln und der Zusammenschluss zum Aktionsbündnis war für die Gegner der Agrarindustrie der entscheidende Schritt nach vorn. Die Unterstützer des Bündnisses hatten die Landesregierung Brandenburgs aufgefordert, industrielle Massentierhaltung nicht mehr zu fördern und nur noch die artgerechte Haltung von Tieren zu unterstützen. Explizit verboten werden sollte das Verstümmeln von Tieren durch Abschneiden von Schnäbeln oder Schwänzen. Zwar ist diese Praxis schon jetzt eigentlich nicht mehr gestattet, dank zahlreicher Ausnahmeregelungen aber ist das sogenannte Kupieren in nahezu jedem Stall der Intensivtierhaltung an der Tagesordnung. Weitergehenden Schutz sollten die Tiere nach dem Anliegen des Bündnisses durch die Berufung eines Landestierschutzbeauftragten für das Land Brandenburg erfahren, außerdem sollte großen Tierschutzverbänden ein Klagerecht eingeräumt werden. In anderen Bundesländern wurde dieses gegen den Widerstand der Agrar-Lobby bereits verwirklicht, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutzgedanke besser umgesetzt werden kann und dem Wohl der Tiere auch vor Gericht größeres Gewicht beikommt. Darüber hinaus hatte das Bündnis an den Brandenburger Landtag appelliert, einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einzubringen. Dieser sollte ermöglichen, bundesweit Kommunen mehr in Genehmigungsverfahren von Tiermastbetrieben mit einzubeziehen und ihnen hierbei ein stärkeres Mitspracherecht zu verschaffen. So sollten nicht nur die Tiere als die direkten Leidtragenden der Industrialisierung in der Tierhaltung besser geschützt werden, sondern insbesondere auch die schädliche Beeinflussung der Umwelt und damit auch der Menschen durch die Agrarindustrie eingedämmt werden.

Der Brandenburger Landtag nahm das Volksbegehren an, wenn auch abgeändert und nicht in allen Punkten. Das Parlament forderte die Landesregierung auf, Förderung und Genehmigung von Großmastanlagen einzuschränken, einen Tierschutz-Beauftragten einzusetzen sowie den Medikamenteneinsatz stärker zu reglementieren und damit die Gefährdung und Belastung von Tieren, Menschen und Umwelt zu verringern. Die Einführung eines Klagerechts für Tierschutzverbände hingegen unterstützte der Landtag nicht. Und auch die Begeisterung über angekündigte Verbesserungen hält sich nach einem Beschluss des Landtags vom Februar 2018 in Grenzen. Zwar wurde der Posten des Landestierschutzbeauftragten bereits geschaffen, die Förderpolitik für große Stallanlagen wurde neu geordnet und auch ein Erlass für Abluftfilter in großen Schweinemastbetrieben erreicht, der den Neubau solcher Anlagen deutlich verteuern und damit erschweren soll. Doch hat die Regierung noch bis zum Ende des Jahres 2018 Zeit, ein Umsetzungskonzept für den Brandenburger Tierschutzplan vorzustellen, der u.a. bis Ende 2019 ein vollständiges Kupier Verbot vorsieht. Aus Sicht der Bündnisträger ist dieser Zeitraum viel zu lang, nicht zuletzt, weil Neuordnungen von Agrarvorschriften immer auch bei den Beratungen für den Landeshaushalt mit berücksichtigt werden müssen, was so jedoch kaum möglich ist.

Unverständlich ist die lange Zeitspanne auch, weil zu den insgesamt 131 im Tierschutzplan aufgeführten Punkten bereits intensive Vorarbeit geleistet wurde, auf die unverzüglich zurückgegriffen werden könnte. Vor allem aber wird die vorhandene Massentierhaltung in Brandenburg in der bisherigen Form kaum beeinträchtigt, solange geplante Maßnahmen nicht umgesetzt werden. So entstehen etwa im Spreewald, der Uckermark oder der Prignitz schon neue, riesige Ställe für Tausende Hühner und Mastschweine, ohne dass die beschlossene Beteiligung der Kommunen berücksichtigt wird. Das Aktionsbündnis hat daher den letzten Landtagsbeschluss auf das Schärfste kritisiert – gleichzeitig aber auch weitere Hilfe bei der Umsetzung des Plans angeboten, um eine möglichst zeitnahe Realisierung weiter voranzutreiben.