Als Freigänger-Katzen gelten hierbei sowohl Katzen aus Privathaushalten denen Freigang gewährt wird, als auch freilebende verwilderte Katzenpopulationen von ehemaligen Hauskatzen.
Das besondere und deutschlandweit bislang einmalige an dieser Katzenschutzverordnung: Der Kreis trägt zukünftig Kosten, die für frei und verwildert lebende ehemalige Hauskatzen entstehen. Bislang lag diese Last zumeist bei den Tierschutzvereinen. Susan Smith von aktion tier e.V. und Ulrike Klaus, Leiterin des aktion tier Projekt "Kitty" Stützpunktes in Gevelsberg, die zusammen vorbereitend Gespräche mit den Fraktionen des Kreistages sowie der Veterinärbehörde des Kreises Ennepe-Ruhr geführt haben, freuen sich über diese Entscheidung.
„Besonders die Verpflichtung, Kosten für die Kastration und Kennzeichnung sowie für weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen von frei und verwildert lebenden ehemaligen Hauskatzen durch die öffentliche Hand zu übernehmen, ist ein ganz neuer und wegweisender Ansatz. Die Tierschutzvereine werden damit nicht mehr allein gelassen!“, erklärt Susan Smith den großen Erfolg. „Diese Verordnung erleichtert uns - den Tierschützern der Region – die Arbeit enorm. Wir haben endlich Rechtssicherheit und vielen Katzen im Kreis werden unnötige Leiden und Schmerzen erspart.“, ergänzt Ulrike Klaus. Die Katzenschutzverordnung tritt am 15.11.2016 in Kraft.
aktion tier setzt sich mit dem bundesweiten Straßenkatzen-Hilfsprojekt "Kitty" seit 2002 dafür ein, die Population und damit das Elend der Straßenkatzen zu verringern. Nach dem Erlass der deutschlandweit ersten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Privatkatzen mit Freigang durch die Stadt Paderborn (2008) ist die Entscheidung des Ennepe-Ruhr-Kreises ein weiterer wichtiger Meilenstein des aktion tier Projektes Kitty. Bleibt zu hoffen, dass -wie einst beim "Paderborner Modell", auch in diesem Fall zahlreiche weitere Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen und zukünftig mehr Verantwortung im Katzenschutz übernehmen.