Haushunde

Neues Hundegesetz für Berlin

Die 4 Jahre andauernden Verhandlungen über das neue Berliner Hundegesetz haben am 23. Juni 2016 ein Ende gefunden. Der noch kurz vor der Abstimmung abgeänderte Entwurf des „Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“ wurde mit den Stimmen der SPD und CDU und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen. Bereits seit Freitag, den 22. Juli 2016 sind einige der Neuerungen in Kraft getreten. Weitere werden im Laufe des Sommers und zum Jahreswechsel folgen.

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Seit dem 22.Juli 2016 gilt für alle Hundehalter in Berlin eine Kotbeutel-Mitführpflicht. Wer gegen diese Pflicht verstößt und bei einer Kontrolle nicht ausreichend Beutel zur Entsorgung etwaiger Hinterlassenschaften vorweisen kann, muss mit einem Buß- bzw. Verwarngeld rechnen. Zusätzlich können Bezirke die Mitnahme von Hunden an einzelnen Stellen, Plätzen und Orten seit dem 22. Juli untersagen, wie es bereits seit 2010 beispielsweise am Berliner Kollwitz-Platz der Fall ist. Die Sollvorgabe in dem neuen Gesetz, die den Bezirken erlaubt im Gegenzug Teile der Grünflächen für den Hundefreilauf freizugeben und somit Ausgleichflächen zu schaffen, wird voraussichtlich erst zum Ende des Jahres in Kraft treten.

Eine weitere und bereits in Kraft getretene Änderung ist ein Versuch, den illegalen Welpenhandel in Berlin einzudämmen. So dürfen seit dem 22. Juli junge Hunde bis zu einem Jahr nur noch von sachkundigen Züchtern oder sachkundigen Halterinnen und Haltern erworben werden. Käufer müssen sich die entsprechende Sachkunde vom Verkäufer bestätigen lassen und diese Bescheinigung aufbewahren. Hiermit soll dem Verkauf von Welpen beispielweise auf Flohmärkten ein Riegel vorgeschoben werden.

Zum Jahreswechsel wird es weitere Änderungen geben. So werden derzeit zwei Rechtsverordnungen ausgearbeitet. Die eine soll die Rasseliste regeln, die voraussichtlich von den bisher 10 Rassen auf zukünftig 3 Rassen reduziert werden wird. Diese Rechtsverordnung wird laut Aussage des Senats noch im Laufe des Sommers in Kraft treten.

Die zweite Rechtsverordnung soll die Fragen um die generelle Leinenpflicht bzw. der Befreiung von dieser durch einen Sachkundenachweis, sowie die neuen Anforderungen an gewerbliche Hundeausführer, sogenannte Dogwalker, regeln. Diese Verordnung wird aller Wahrscheinlichkeit nach zum 01.Januar 2017 in Kraft treten. Bis dahin gelten die entsprechenden Regelungen des bisherigen Hundegesetzes.

Interessierte können alles nochmal auf der Internetseite des Senats nachlesen und dort auch die aktuelle Lesefassung runterladen.

Ann Kari Sieme

aktion tier-Geschäftsstelle Berlin