Was für ein Hund ist das? – Rassezugehörigkeit mittels Gentests?
Wenn über Gentests bei Hunden gesprochen wird, denken die meisten Menschen an den Nachweis oder den Ausschluss einer Rassezugehörigkeit. Es soll mittels eines Tests überprüft werden, ob es sich um ein reinrassiges Tier oder aber um einen Mischling handelt. Außerdem möchte man bitte schön wissen, welche Rassen gegebenenfalls beteiligt sind. Darüber hinaus existieren aber auch Tests, die Aufschluss über Erbkrankheiten bei bestimmten Rassen geben können. Das soll heute jedoch nicht unser Thema sein. Wir widmen uns der Sinnhaftigkeit und Zuverlässigkeit der Rassetestung.

Wie zuverlässig sind diese Tests im Allgemeinen?
Um das beurteilen zu können, muss man verstehen, wie solche Tests funktionieren. Die Rassezuordnungen basieren auf einer Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der der genetische Fingerabdruck des getesteten Hundes mit einer Datenbank abgeglichen wird, in der genetische Merkmale der fraglichen Rasse hinterlegt sind. Das ist schon mal der erste wichtige Punkt. Eine genaue Zuordnung ist also nur möglich, wenn das entsprechende Labor genetische Information über die jeweilige Rasse hinterlegt hat. Hat man eine bestimmte Rasse im Kopf, die ausgeschlossen oder bestätigt werden soll, muss man erst prüfen, ob das ausgewählte Labor diese Rasse in der Datenbank aufgelistet hat. Spezielle seltenere Rassen, die nicht in Datenbanken hinterlegt sind, können also auch nicht zugeordnet und identifiziert werden. Im Umkehrschluss können reinrassige Tiere gängiger Rassen zweifelsfrei klassifiziert werden.
Macht ein Test bei einer Promenadenmischung Sinn?
Was Mischlinge betrifft, gilt: Je mehr Rassen bei der Entstehung eines Individuums beteiligt waren, umso ungenauer wird die Zuordnung. Die Wahrscheinlichkeit, mit der ein reinrassiges Tier identifiziert werden kann, wenn der Datensatz vorhanden ist, liegt bei über 80 % und ist somit also ziemlich sicher. Ist nur ein Elternteil reinrassig, sinkt die Zuordnungsquote schon auf 40-60 % und ist damit bereits deutlich ungenauer. Ergeben sich bei Mischlingen Ergebnisse unter 30 %, kann man nicht wirklich von einer Rasseeinordnung sprechen. Eine derartige Quote weist lediglich darauf hin, dass es sich weder um eine reine Rasse im hinterlegten Datenpool noch um einen Mischling mit einem reinrassigen Elternteil handelt. Bei den hiervon abgeleiteten Aussagen handelt es sich also dann nur noch um sehr ungenaue Schätzungen, die mit der Wahrheit wenig zu tun haben müssen
Cui bono – wem nützt der Test?
Von derartigen Rassetests können unsere Tierheimhunde profitieren. Viele, die aussehen, als seien sie sogenannte Listenhunde, sind vielleicht gar keine. Sie sind schwer bis gar nicht vermittelbar. Tierfreunde, die eigentlich bereit wären, diesen Kandidaten ein Heim zu bieten, werden von behördlichen Auflagen abgeschreckt und nehmen von der Adoption Abstand. Hier kann das Labor helfen, die Annahme, es handele sich um einen als gefährlich eingestuften Hund, zu widerlegen. Im besten Fall kann es beweisen, dass ein Findlingshund, der bis dato nur aufgrund seines Aussehens als gefährlich eingestuft wurde, in Wahrheit Rassen in sich trägt, die als lieb und harmlos gelten. Er ist damit kein Listenhund. So steigen seine Chancen, trotz seines Aussehens ein liebevolles Zuhause zu finden.
Wird der Gentest von Behörden oder Versicherungen anerkannt?
Diese Frage lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten. Ob und inwieweit das Ergebnis eines Gentestes Einfluss auf die offizielle Einordnung eines Hundes hat, obliegt den jeweiligen Entscheidern in den Ämtern und Unternehmen. Die Kosten für diese genetischen Untersuchungen liegen zwischen 50 und 200 Euro. Ob sich die Investition lohnt, muss in jedem Einzelfall entschieden werden.