Haushühner | Massentierhaltung

Zu Tode geschreddert

Vielen Tierfreunden und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass 50 Millionen Hühner-Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet werden, entweder durch Vergasung oder sie werden lebendig geschreddert. Und das nur, weil sie für die Eier-Industrie wertlos sind. Denn es können bekanntlich nur weibliche Hühner Eier legen, der männliche Part dieser Zuchtrasse ist nicht brauchbar und kann auch nicht für die Fleischproduktion eingesetzt werden. Das Land NRW hat kürzlich die Tötung der Küken verboten, doch jetzt kippte ein Gericht das Verbot mit einer aus Tierschutzsicht nicht nachvollziehbaren Begründung.

Küken in einer Aufzuchtfarm
Für die moderne Hühnerhaltung werden Eier künstlich ausgebrütet und die Küken in Aufzuchtfarmen herngezogen. Foto: © Ursula Bauer

Schon 2013 hat das Bundesland NRW unter rot-grüner Flagge per Erlass entschieden, dass das Töten von Küken ohne vernünftigen Grund verboten gehört. Damit die Brütereien nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wurde eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 gewährt. Auch wenn das für viele Tierschützer nicht nachvollziehbar ist und sie sich ein sofortiges Ende dieses Tötens gewünscht haben, so müsse man auch die Wirtschaftlichkeit der Betreiber durchaus mitberücksichtigen, so die Argumentation für die Übergangsfrist. Dennoch war die Freude groß, vor allem unter dem Aspekt, dass dies ein deutliches Signal in Richtung Berlin für ein bundesweites Verbot des Schredderns darstellte.

Das Landgericht urteilte, dass es für ein Verbot des Schredderns von Küken ein Bundesgesetz geben müsse.

Dieses Verbot war für viele Brütereien offenbar nicht hinnehmbar und so gab es einige Gerüchte, dass die Küken ins benachbarte Niedersachsen transportiert worden sein sollen, um sie dort zu töten. Das Verbot war nur auf NRW begrenzt. Andere Brütereien wiederum zogen vor Gericht. Und zur großen Überraschung gewannen sie auch. So urteilte das Landgericht Minden, dass die Übergangsfristen zu kurz seien und dass es ein Bundesgesetz geben müsste. Die einzelnen Bundesländer hätten dies nicht zu entscheiden. Die vorgebrachten Argumente sind aus Sicht von Tierschützern ein Hohn, geht es doch eigentlich grundsätzlich darum, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, aus wirtschaftlichen Gründen Tiere zu töten. Dies hat das Gericht aber kaum berücksichtigt und ging ausschließlich auf formale Vorgänge ein. Doch vielleicht hat sich das Thema bald aus ganz anderen Gründen erledigt, denn die Universität Leipzig hat nun eine Methode entwickelt. Mithilfe der sogenannten Nah-Infrarot-Raman-Spektroskopie ist es möglich, bereits vor dem Schlüpfen festzustellen, ob Männlein oder Weiblein im Ei steckt. Und so könnte man beim männlichen Part die Eier nicht bebrüten. Dies könnte für die Wirtschaft am Ende noch billiger sein als Tiere zu töten, und da es der Wirtschaft nur um den Profit geht, könnte das Schreddern junger Küken bald der Vergangenheit angehören – wünschenswert wäre es allemal.

Jan Peifer