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Ohren ohne! -
Mikrochips statt Ohrmarken für Klauentiere

Alle Klauentiere, zu denen unter anderem Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe zählen, müssen innerhalb der EU mit Ohrmarken gekennzeichnet und bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gemäß der deutschen Viehverkehrsverordnung, welche die entsprechende EUVerordnung in Landesrecht umsetzt, muss bei Rindern in beiden, bei Schweinen nur in einem Ohr eine Marke angebracht werden.

01. Mai 2013
Ohrmarken verursachen Schmerzen und Leid. Foto: Ursula Bauer

Bei Ziegen und Schafen fordert der Gesetzgeber zwei Kennzeichnungen, wobei eine davon elektronisch sein muss (z.B. Fußfessel- Transponder, Bolus-Transponder, Ohrmarken-Transponder). In der Regel wird jedoch auch bei Schafen und Ziegen als erstes individuelles Kennzeichen eine Ohrmarke verwendet. 

Die gesetzliche Melde- und Kennzeichnungspflicht für Klauentiere ist unabhängig von der Haltungsform oder der Anzahl der Tiere. So müssen nicht nur landwirtschaftliche Betriebe und Zuchtanstalten, sondern auch Streichelzoos und private Hobbytierhalter dafür Sorge tragen, dass die Tiere mit Ohrmarken versehen sind.

Durch eine fälschungssichere, individuelle Kennzeichnung kann die Herkunft jedes einzelnen Tieres bis zum Erzeugerbetrieb zurückverfolgt und hierdurch die Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen reduziert werden.

Ohrmarken verursachen Schmerzen und Leid

Gegen die Kennzeichnungs- und Meldepflicht ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Schließlich dient sie unter anderem der Tierseuchenbekämpfung und somit auch der Gesundheit von Mensch und Tier. Die Verwendung von Ohrmarken ist allerdings aus Sicht des Tierschutzes problematisch:

  • Die Ohren sind mit vielen Nerven durchzogen. Daher verursacht das Stechen der Marken den Tieren Schmerzen.
  • Beim Setzen der Marken entstehen relativ große Perforationslöcher. Außerdem können Blutgefäße verletzt werden, was zu starken Blutungen und Blutergüssen führen kann.
  • Nach dem Anbringen können Entzündungen am Ohr auftreten.
  • Die Plastikohrmarken können allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Zumindest am Anfang werden die Marken von den Tieren als störender Fremdkörper empfunden. Durch Kopfschütteln und Kratzen wird versucht, diesen wieder loszuwerden.
  • Oft reißen die Ohrmarken aus, was schmerzhafte, tiefe Wunden verursacht, die allmählich abheilen und vernarben. Derart geschlitzte Ohren sind stark in ihrer Funktion eingeschränkt.

Setzen einer Ohrmarke

Ohrmarken bestehen aus einem Vorderteil für das Innenohr und einem Rückteil für das Außenohr. Beim Setzen der Ohrmarken werden zuerst die beiden Plastikteile an den gegenüberliegenden Seiten einer Zange befestigt. Diese Zange ist mit einem spitzen Metalldorn ausgestattet,der ein Loch in das Tierohr schneidet und die beiden Markenteile beim Zusammendrücken miteinander verbindet. Das Stechen der Ohrmarke erfolgt ohne Betäubung und darf von jedem Tierhalter selbst vorgenommen werden. Dieser muss keine entsprechende Sachkunde nachweisen. Vorschriften zu Hygiene und Desinfektion gibt es ebenfalls nicht.

Was steht auf der Ohrmarke?

Die meist gelben Plastik- Ohrmarken werden entsprechend der EU-Vorgaben fertig bedruckt von der zuständigen Behörde ausgegeben. Je nach Tierart ist die Beschriftung unterschiedlich. Sie enthält immer mindestens den Code des EU- Mitgliedstaates, in dem das betreffende Tier zuerst gekennzeichnet wurde, und einen maximal zwölfstelligen Zahlencode des Geburtsbetriebes, der das Tier eindeutig identifiziert.

Die Vorschriften, wann welche Tierart zu kennzeichnen ist, sind unterschiedlich. Bei Rindern müssen alle Kälber, die älter als 7 Tage sind, Ohrmarken tragen. Schafe und Ziegen müssen vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes, spätestens jedoch bis zum 9ten Lebensmonat, gekennzeichnet sein. Bei Schweinen sind alle abgesetzten Ferkel mit Ohrmarken zu kennzeichnen. Das Absetzen, also die Trennung von der Muttersau erfolgt in der Regel nach der 4ten Lebenswoche. Im Allgemeinen wird die Anbringung von Ohrmarken jedoch in den ersten Lebenstagen der Tierkinder vorgenommen.

Der Mikrochip als Alternative zur Ohrmarke

Im Tierschutzgesetz steht, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund weder Schmerzen noch Leiden zugefügt werden dürfen. Da mittels Mikrochip (auch Transponder) eine sichere Identifizierung und Rückverfolgung gewährleistet wäre gibt es aus Tierschutzsicht keine Rechtfertigung mehr für die Ohrmarkenpflicht, durch die den Tieren Schmerzen, Beeinträchtigungen und möglichen Schäden zugemutet werden. 

Vorteile einer Kennzeichnung mittels Mikrochip:

  • Der Chip ist winzig (reiskorngroß). Er belastet und stört das Tier nicht.
  • Die Implantierung ist einfach, schnell und schmerzfrei (wie eine Impfung).
  • Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher, jede Chipnummer wird weltweit nur einmal vergeben. Eine Rückverfolgung ist durch Registrierung in internationalen Datenbanken einfach und effektiv.
  • Der Chip hat ein Tierleben lang Bestand und ist beliebig oft ablesbar.

Gleiches Recht für alle

Wir fragen uns, warum nur Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zur Ohrmarkenpflicht verdammt sind. Sind sie etwa Tiere zweiter Klasse?

Bei Haustieren, Pferden und Zootieren soll vorrangig aus optischen Gründen die Kennzeichnung nicht sichtbar sein. Daher ist hier die Verwendung von Microchips, die unter die Haut gespritzt werden, wie selbstverständlich erlaubt. Niemand käme auf die Idee, die Ohren von Katzen und Hunden mit Plastikohrmarken zu verschandeln. Und jeder Pferdebesitzer würde aufschreien, wenn sein wertvolles Turnierpferd eine hässliche Ohrmarke tragen müsste.

Für die Ohren unserer Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe scheint sich dagegen kaum jemand zu interessieren. Die behördlich verordnete Körperverletzung und optische Verunstaltung durch die Ohrmarken wird hingenommen. Und vereinzelte Halter, die ihren Tieren die Marken nicht zumuten möchten, scheitern vor dem Gesetz. Denn die alternative Kennzeichnung mittels implantiertem Mikrochip ist für Klauentiere nicht erlaubt.

Auch unsere Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! Und „Ohren ohne“ sind einfach auch viel schöner!

Unser Ziel

Unser langfristiges Ziel ist die Abschaffung der Ohrmarken. Im Rahmen dieser Kampagne fordern wir in einem ersten Schritt, dass der Microchip als alternative Kennzeichnungsmethode zumindest erlaubt ist, damit die Halter von Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen in Zukunft die Möglichkeit haben, sich für diese tierfreundliche Methode zu entscheiden.