Auch ist mit der Aufnahme ins Grundgesetz das Tierschutzgesetz vielen Menschen überhaupt erst bekannt geworden. Viel Diskussion erregt noch heute der erste Paragraph, nachdem einem Tier ohne vernünftigen Grund kein Leiden oder Schmerzen zugefügt werden darf. Doch genau dies passiert insbesondere in der Massentierhaltung millionenfach, allein in Deutschland, jeden Tag. Denn was genau ist ein vernünftiger Grund, der dieses Leid rechtfertigt?
Offiziell zählen zu den vernünftigen Gründen die Zucht und Haltung zur Gewinnung tierischer Nahrung für den Menschen. Dennoch sorgt genau dieser Paragraph immer wieder für Grundsatzdiskussionen und auch -entscheidungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Abschaffung der konventionellen Legebatterien. Diese wurden in Deutschland 2009, EU-weit 2012 verboten. Schon die Ankündigung des Verbots wurde von Tierschützern als riesiger Erfolg gefeiert, da für viele die Legebatterie der Inbegriff der Massentierhaltung war. Doch sieht man genauer hin, muss dieser Erfolg relativiert werden. Denn die Legebatterie wurde abgelöst durch die sogenannte Kleingruppenhaltung von Legehennen. In dieser Haltungsform leben derzeit noch etwa 10% der Legehühner in Deutschland. Sie haben hier zwar geringfügig mehr Platz zur Verfügung, außerdem werden die Käfige als „ausgestaltete Volieren“ bezeichnet. Allerdings ist dies lediglich eine Beschönigung, eine artgerechte Haltung ist hier nicht im Ansatz möglich. Dies hat auch die Politik erkannt und deshalb beschlossen, die Kleingruppenhaltung ebenfalls zu beenden. 2025 läuft die Übergangsfrist aus; in Ausnahmefällen 2028.
Die Veränderung der Haltungsformen hin zu käfiglosen Alternativen ist natürlich erfreulich. Aber warum dauert das so lange?