Pressemitteilung

Deutsches Tierschutzgesetz - Tierschützer enttäuscht

Das Staatsziel Tierschutz ist seit inzwischen 10 Jahren im Grundgesetz verankert. Einige Änderungen daran sind nun am 13.07.2013 in Kraft getreten. Auch wenn sich Tierschützer und Tierfreunde weitaus mehr von dem neuen Tierschutzgesetz erhofft hatten, so möchten wir Sie im Folgenden dennoch gerne über einige dieser Änderungen in Kenntnis setzen.

aktion tier e.V. übergibt 1500 Unterschriften für ein Wildtierverbot im Zirkus.
aktion tier e.V. übergibt 1500 Unterschriften für ein Wildtierverbot im Zirkus. V.l.n.r.: Heinz Paula (SPD), Nicole Maisch (Bündnis 90/ Grüne), Ann Kari Sieme (aktion tier e.V.), Hans-Michael Goldmann (FDP), Alexander Süßmaier (Die Linke), Dieter Stier (CDU). Foto: © aktion tier e.V.

Besonderes Augenmerk werden wir auf die Themen legen, mit denen wir uns in der Vergangenheit intensiv beschäftigt und teilweise auch eigene Forderungen formuliert haben.

Schenkelbrand bei Pferden

Leider hat der Deutsche Bundestag ein Verbot des Schenkelbrands bei Pferden abgelehnt. Begründet wird dieses darin, dass Pferde zwar durch die Kennzeichnung mittels Transponder in Verbindung mit dem Equidenpass eindeutig identifizierbar sind, der Schenkelbrand aber auch eine Zugehörigkeit zu bestimmten Zuchtverbänden darstellt. Lediglich der Einsatz von örtlichen Betäubungsmitteln ist ab dem Jahr 2019 vorgeschrieben.

Wildtiere im Zirkus

Das von aktion tier und vielen weiteren Tierschutzorganisationen geforderte generelle Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben konnte leider nicht erwirkt werden. aktion tier setzte sich für dieses mit Ihrer Hilfe ein und überreichte am 21.09.2011 die rund 1.500 gesammelten Unterschriften für ein generelles Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben an Hans-Michael Goldmann, MdB, FDP.

Das neue Tierschutzgesetz beinhaltet nun eine Regelung zur Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkusbetrieben. Der neue §11 (4) schafft eine Ermächtigungsgrundlage, die es dem Bundesministerium ermöglicht, durch Rechtsverordnungen das Zuschaustellen von Wildtieren an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten, sofern die Tiere nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten oder zu wechselnden Orten befördert werden können. Diese Neuregelung stößt bei Tierschützern und auch Juristen auf heftige Kritik, da sie eine weitere Verschlechterung der Situation von Wildtieren in deutschen Zirkusbetrieben darstellt. So heißt es in der Begründung zu dem neuen Tierschutzgesetz ausdrücklich, dass den Tieren ein „vertretbares Maß“ von erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zugemutet werden soll. Dies steht in einem völligen Gegensatz zum eigentlichen Gesetzeszweck, da das Zufügen von erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden nach §17 Tierschutzgesetz eine Straftat ist. Diese Neuregelung ist aus diesem Grund nicht nur aus tierethischer Sicht bedenklich, sondern, da sie eine Verschlechterung der Rechtslage darstellt, aus Sicht von Juristen auch verfassungswidrig.

Ferkelkastration

In Deutschland werden jährlich etwa 22 Millionen männliche Ferkel bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung kastriert. Diese Maßnahme der Kastration soll eine spätere, durch Hormone verursachte Geschmacksbeeinträchtigung (sogenannter Ebergeruch) verhindern. Trotz EU-weit zugelassener Alternativmethoden (Immunokaaktion stration/ Isofluran-Betäubungsgas) ist die betäubungslose Kastration weiterhin erlaubt und erst ab dem Jahr 2019 verboten.

Heim- und Haustiere

Zukünftig müssen bei jedem Verkauf von Haustieren dem künftigen Besitzer schriftliche Informationen zu den Grundbedürfnissen des Tieres mitgegeben werden. Eine weitere Änderung im Bereich der Heim- und Haustiere ist die Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Hundeausbildung. Diese soll gewährleisten, dass zumindest Mindestqualitätsstandards im Sinne der Tiere und des Tierschutzes sichergestellt sind.

Tiere als Gewinn

Seit in Kraft treten der Änderungen ist es verboten, Tiere bei Preisausschreiben und Wettbewerben als Gewinn auszuschreiben und zu verlosen. Dieses soll verhindern, dass Tiere in nicht sachkundige Hände gelangen.

Tierbörsen

Auch beim Thema Tierbörsen hatte sich aktion tier für ein generelles Verbot von Exotenbörsen ausgesprochen und am 11.12.2012 insgesamt 2.177 gesammelte Unterschriften an den parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Peter Bleser vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), überreicht. Leider wurde jedoch kein generelles Verbot erlassen. Tierbörsenbetreiber müssen zukünftig lediglich weitergehende Anforderungen erfüllen, um eine Erlaubnis für die Durchführung einer Tierbörse zu erhalten.

Zoophilie/ Sodomie

Sexuelle Kontakte zwischen Menschen und Tieren waren in Deutschland bereits bis zum Jahr 1969 verboten und konnten bis zu dieser Zeit sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Strafbarkeit wurde durch die große Strafrechtsreform 1969 jedoch leider aufgehoben, was Tierschützer und Tierfreunde seit dem immer wieder stark kritisierten. Sexueller Missbrauch an Tieren wurde seitdem nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn man nachweisen konnte, dass dem Tier Leiden und Schmerzen zugefügt wurden. Seit in Kraft treten der Änderungen des Tierschutzgesetzes ist Zoophilie/ Sodomie wieder aus Gründen des Tierschutzes verboten. Weitere Änderungen gab es im Bereich der Versuchstiere, der Qualzuchten, der Nutztierhaltung und der Einfuhr von Wirbeltieren zu Verkaufszwecken. Interessierte können alle Änderungen auf der Internetseite des BMELV einsehen. Trotz kleiner Verbesserungen und Erfolge sind die Änderungen des Tierschutzgesetzes eher ernüchternd und enttäuschend und stoßen bei Tierschützern und -freunden auf große Kritik.

weitere Informationen bei:

Ann Kari Sieme

aktion tier-Geschäftsstelle Berlin

E-Mail: berlin[at]aktiontier.org