Die Unterbringung der Sauen im Schweinehochhaus ist alles andere als artgerecht – in engen Kastenständen verbringen die Zuchtsauen einen Großteil ihres Lebens, fast unfähig sich zu bewegen. Das Ausleben arttypischen Verhaltens wird ihnen verwehrt, nicht einmal getrennte Bereiche zum Abkoten stehen den von Natur aus sehr reinlichen Tieren zur Verfügung. Viele Tiere sind verletzt und verdreckt, weil sie auf Spaltenböden in ihren eigenen Exkrementen liegen müssen; zur Befriedigung ihrer Neugierde dient lediglich ein Stück einer Eisenkette vor ihrer Nase.
Zwei- bis dreimal im Jahr werden die Zuchtsauen besamt, jeweils für zehn Wochen stehen sie dann im Kastengatter. Diese Haltungsform ist in Deutschland zwar zeitweise erlaubt, allerdings wird in den meisten Mastanlagen trotzdem gegen die Vorgaben verstoßen. Denn die vorgeschriebene Breite ist veraltet, sie reicht nicht aus, um einer großen Sau ein Ausstrecken der Beine zu ermöglichen. Eine „Notlösung“ in Folge von Vorschriften der Amtstierärzte ist häufig, nur noch jeden zweiten Kastenstand zu besetzen. Solche Auflagen wurden auch dem Betreiber des Schweinehochhauses erteilt, ob sie eingehalten werden, ist fraglich. Kastenstände machen eine artgerechte Tierhaltung unmöglich, darum sind sie in vielen Ländern, darunter Großbritannien, Schweden oder auch der Schweiz, bereits verboten.
Doch ein ganz anderes Defizit der Anlage in Maasdorf beschäftigt derzeit auch die Politik: Das Schweinehochhaus verfügt über keinen ausreichenden Brandschutzplan, im Brandfall würden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit alle Tiere sterben. Dies ergab eine Anfrage der Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt. Die einzelnen Etagen der Anlage sind mit Aufzügen verbunden, jedoch bieten diese nur wenigen Tieren Platz. Zudem dürfen sie im Brandfall überhaupt nicht genutzt werden, eine andere Möglichkeit zur Befreiung der dann eingeschlossenen Schweine gibt es jedoch nicht. Hubwagen der Feuerwehr sind zur Rettung von Tieren aus einem solchen Gebäude nicht geeignet, wie die Landesregierung in ihrer Antwort explizit erwähnt. Aus der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt geht eindeutig hervor, dass keinerlei Vorbereitungen zur Evakuierung der Tiere getroffen wurden und auch nicht mehr getroffen werden können. Ein Rettungsplan der Feuerwehr existiert ebenfalls nicht. Gleichzeitig verweist sie auf den Bestandsschutz, den das nach Richtlinien der ehemaligen DDR erbaute und noch bis heute danach betriebene Gebäude genießt. Aus diesem Grund findet die Bauordnung des Landes keine Anwendung, welche ein Brandschutzkonzept ansonsten zwingend vorschreibt.
Das Schweinehochhaus wurde mit Unterstützung der Sowjetunion als Vorzeigeobjekt eines Regimes und Staates gebaut, den es schon lange nicht mehr gibt. Es ist in seiner Form und Ausführung einmalig in Europa, und nicht nur von außen längst nicht mehr auf dem Stand der Zeit. Der Bestandsschutz, den die Anlage offiziell genießt, wird sowohl von Tierschützern als auch von Politikern im Landtag auf das Schärfste kritisiert. Und so wird die Forderung nach der Schließung des Schweinehochhauses immer lauter – zu einer Demonstration vor dem Betrieb im vergangenen Jahr reisten mehrere hundert Tierschutzaktivisten aus ganz Deutschland an, auch für dieses Jahr wurden zahlreiche Protestaktionen angekündigt. Eine Petition mit der Forderung einer Schließung des Schweinehochhauses wurde von über 160.000 Menschen unterschrieben. Denn selbst wenn die Betreiber der Zuchtanlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – so absurd und realitätsfern diese wie im Fall der Brandschutzregelungen auch sind – eine artgerechte Haltung von Schweinen sieht ganz anders aus.