Denn im schlechtesten Fall wird dem Vierbeiner der Grenzübertritt verweigert, was zwangsläufig auch das Urlaubsende für Herrchen und Frauchen bedeutet! Wichtig zu wissen: Eintragungen ändern, das darf der Tierbesitzer selbst nicht. Alle Felder müssen in der Tierarztpraxis ausgefüllt werden. Einzige Ausnahme: die Unterschrift im Datenblatt zum Tierbesitzer.
Der für Auslandsreisen benötigte Ausweis, auch EU-Pass genannt, ist immer blau. Gelbe Impfausweise sind für Tiere, die Deutschland nicht verlassen, in Ordnung, verreisen darf man mit den gelben Impfpässen jedoch nicht. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, zur Überprüfung, ob in Ihrem EU-Ausweis alle nötigen Angaben enthalten sind: