Wildvögel

Das Rotkehlchen gewinnt – Vogel des Jahres 2021

An der ersten öffentlichen Wahl zum Vogel des Jahres 2021 haben sich in Deutschland insgesamt 455.000 Menschen beteiligt und wählten mit 59.267 Stimmen das Rotkehlchen zum Vogel des Jahres 2021. Es ist schon das zweite Mal, dass der stimmgewaltige Singvogel gewählt wurde – 1992 gewann der hübsche Vogel mit der orange-rot gefärbten Brust schon einmal.

Foto: TheOtherKev/Pixabay

Rotkehlchen sind bei uns fast überall in Gärten, Parks und Wäldern Zuhause. Geschätzte 2,5-4 Millionen Brutpaare leben in Deutschland, und ihr Bestand ist zurzeit auch nicht gefährdet. Aus der Familie der sogenannten Fliegenschnäpper (Muscicapidae) stammend, siedelt das Rotkehlchen in Europa, Nordafrika, Kleinasien und den Mittelmeerinseln. Unverkennbar laut ist sein Gesang, der ca. eine Stunde vor Sonnenaufgang einsetzt und bis in die Dämmerung hinein das ganze Jahr über zu hören ist.

Baden gehört zum Tagesritual dazu. Morgens wäscht sich das Rotkehlchen gerne mit den Flügeln schlagend das Gefieder, zum Beispiel an vom Tau oder Regen nassen Blättern. Am Abend kann es dann auch das ausgiebige Bad an einer Uferstelle sein.

Eine Vogelbadestelle im Garten oder auf dem Balkon aufzustellen ist also eine gute Idee! Vor allem jetzt im Sommer!

Gefahren für Rotkehlchen

Auch wenn das Rotkehlchen nicht auf der Liste der gefährdeten Arten steht, so ist eine Hauptbedrohung die intensive Landwirtschaft, die mit Flurbereinigung und Verbauung einhergeht. Auch der Gebrauch von Insektiziden macht Rotkehlchen (und natürlich vielen anderen Vogelarten auch) zu schaffen. Millionen von Vögeln und darunter Tausende Rotkehlchen fallen in Südeuropa und angrenzenden Ländern darüber hinaus jedes Jahr der Jagd zum Opfer. Viele Rotkehlchen werden illegal getötet und gegessen, ob in Italien, Malta, Griechenland, Syrien oder im Libanon. In Malta zum Beispiel werden pro Rotkehlchen etwa 80 Euro gezahlt.

Die Wahl zum Vogel des Jahres lenkt viel Aufmerksamkeit auf den sympathischen Vogel. Das ist gut, und vielleicht nehmen Sie sich das nächste Mal, wenn Sie eines sehen, ein wenig mehr Zeit, um das Rotkehlchen zu beobachten.

Das Rotkehlchen ist gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz eine in Deutschland geschützte Art.

Wegen des Bestandsrückgangs in den 1970er Jahren wurde es in die Vorwarnliste der gefährdeten Arten aufgenommen, obwohl der Bestand absolut gesehen relativ hoch ist.

Alexandra Pfitzmann

Redaktion "mensch & tier"