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Das Geschäft mit dem Tiger

Seit mehr als 1.000 Jahren interessieren wir Menschen uns für Tiger. Und wir verdienen Geld mit ihnen. In der traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) beispielsweise gelten fast alle Bestandteile des Tigers als heilend, vor allem die Knochen, die etwa gegen Rheuma wirksam sein sollen.

Tiger in Drahtkäfig
Jahrelang hielten Privatleute in den USA ihren Tiger in diesem kargen Drahtkäfig, dann wurde er gerettet. Foto: Big Cat Sanctuary

Der Handel mit Tigerbestandteilen als Medizin brachte Menschen viel Geld, und auch heute noch gibt es auf dem Schwarzmarkt gläubige Abnehmer, die hohe Preise für diese vermeintlichen Heilmittel zahlen.

Während die einen jahrhundertelang mit der Zerlegung des Tigers Geld machten, verkauften ihn andere lieber im Ganzen. Die Trophäenjagd wurde vielen Tigern zum Verhängnis. Ende des 19. Jahrhunderts vor allem in königlichen Kreisen beliebt, strömten nach 1947 ambitionierte Jäger aus aller Welt nach Indien, um einen Tiger zu erschießen. Auch der Export von Tigerfellen war lange Zeit eine lukrative Einnahmequelle: So fanden einige das Fell beispielsweise als Polsterüberzug oder Wandteppich attraktiv.

Anfang des 20. Jahrhunderts hatte man noch etwa 100.000 wildlebende Tiger in Asien gezählt. Die intensive Bejagung sowie die andauernde Zerstörung ihres Lebensraumes führten dazu, dass es heute nur noch etwa 3900 wildlebende Exemplare gibt.

Der Tiger und alle Unterarten sind mittlerweile durch die International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegebene „Roten Liste“ als gefährdete Tierarten eingestuft. Zahlreiche Organisationen und Tigerschutzprojekte setzen sich dafür ein, dem Tiger seinen natürlichen Lebensraum zurückzugeben, die Jagd zu verhindern und die Zahl der wildlebenden Exemplare zu erhöhen. Auch internationale Vereinbarungen wie das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITIES), das weltweit 183 Staaten unterzeichnet haben, schützen den Tiger als wildlebende Art.

Man könnte meinen, die Einnahmequelle „Tiger“ würde dank all dieser Bemühungen und Schutzmaßnahmen langsam versiegen. Doch weit gefehlt: Schätzungsweise 20.000 Tiger weltweit leben in Gefangenschaft, viele davon aus wirtschaftlichen Gründen. Ca. 1.659 Exemplare findet man in von der „World Association of Zoos and Aquariums“ (WAZA) anerkannten Zoos, einige in Zirkussen – und den überwiegenden Teil bei Privatleuten.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES) wurde 1973 auf Grund des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossen. Deutschland unterzeichnete es als einer der ersten Vertragspartner. Inzwischen nehmen über 85% aller Staaten weltweit an dem Abkommen teil. CITES schützt derzeit ca. 5000 Tier- und 29.000 Pflanzenarten.

Tigerfarmen: von Touristen finanzierte Schlachthäuser

Tiger in Privathand dienen oft einem kommerziellen Interesse. So sind Tigerfarmen eine beliebte Attraktion für Reisende. Allein in China, Laos, Vietnam und Thailand soll es über 200 solcher Tigerfarmen geben. Doch auch wenn es gern anders dargestellt wird, geht es den Betreibern weder um den Artenschutz noch um Umweltbildung. Die WAZA kritisiert Tigerfarmen deshalb und stuft diese sogar als Bedrohung für die Arterhaltung des Tigers ein.

Verborgen vor den Touristen und dem Gesetzgeber laufen in Tigerfarmen und -parks oft illegale Geschäfte mit Körperteilen der Tiere. Denn trotzdem es durch das Washingtoner Artenschutzabkommen in den meisten Staaten verboten ist, blüht der Schwarzmarkthandel mit Tigerprodukten wie „Tigerwein“ (in Spirituosen eingelegte Tigerknochen), Tigerknochen (ein Kilo sollen etwa 1700 EUR auf dem Schwarzmarkt wert sein), Tigerpaste, Trophäen oder anderen in der traditionellen Medizin eingesetzten Körperteilen.

Das Wort „Zoo“ oder „Rettungsstation“ lässt sich eben leicht auf jedes Eingangsschild oder eine Webseite schreiben, selbst wenn sich dahinter ein Tiger-Schlachtbetrieb verbirgt. Und es gibt keine bessere Tarnung, als vorzugeben, eine Touristenattraktion mit vermeintlich verwaisten Tigerbabys zu sein. Touristen ermöglichen dies, indem sie Tigerfarmen und -parks besuchen.

Ein passendes Beispiel ist der „Tigertempel“ Wat Pa Luangta Maha Bua in Thailand. Ganze Busladungen von unterhaltungssuchenden Reisenden wurden zwischen 1999 und 2016 zu den dortigen Mönchen gebracht, um gegen Spenden Tiger ganz nah zu erleben. Die traurige Realität hinter den vielen Selfies und mit Nuckelflaschen gefütterten Großkatzen brachten hartnäckige Tierschutzorganisationen ans Licht: Die Tiere wurden ihren Recherchen zufolge misshandelt und vermehrt, um sie zur Unterhaltung einzusetzen sowie ihre Organe und Körperteile illegal auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. 2016 schloss die Thailändische Regierung auf internationalen Druck hin die Anlage für den Touristenverkehr und beschlagnahmte 147 Tiger. Unter anderem fanden sie 40 tote Tigerbabys in einer Tiefkühltruhe

Über die Hälfte dieser geretteten Tiere ist zwischenzeitlich in Regierungseinrichtungen verstorben, angeblich an Infektionen und den Folgen der andauernden Inzucht. 2018 erteilte diese Regierung einem Ableger der Tempelanlage darüber hinaus die Genehmigung für einen „Zoo“ – ein Türöffner für den weiteren Handel und Missbrauch von Tigern, maßgeblich mitfinanziert durch den Tourismus.

Pay to Pet: Der hohe Preis des Tigerbabykuschelns

Egal wo auf der Welt, das Prinzip hinter der Geldmaschine Tiger scheint immer das gleiche zu sein. Unter mehr oder weniger fürchterlichen Haltungsbedingungen werden die Großkatzen in privaten Einrichtungen zur Belustigung der Besucher eingesetzt, für Selfies verkauft und zum Streicheln vorgeführt. Manchmal werden auch Zirkusnummern oder Fütterungsshows zur Unterhaltung angeboten.

Wer denkt, das sei ein asiatisches Phänomen, der irrt. Auch in den USA ist der Tiger als Attraktion gefragt.

Besonders beliebt sind dabei Babytiger, egal ob als bestellte Partyattraktion im eigenen Haus oder für die Besucher in privaten Zoos. Die zahlende Kundschaft darf Tigerjunge mit der Flasche füttern und mit ihnen spielen und kuscheln. Maximal zwölf Wochen alt dürfen die Tigerbabys sein, um als niedliche Attraktion zu taugen, ohne einem zahlenden Besucher einen Finger abbeißen zu können. Um in dieser kurzen Zeit händelbar zu sein, werden die Wildtiere sofort nach der Geburt von der Tigermutter getrennt und mit der Flasche großgezogen. Normalerweise ziehen Tigermütter ihren Nachwuchs zwei bis drei Jahre lang groß, doch nur durch eine sofortige Trennung lassen sich die Jungen halbwegs an den Menschen gewöhnen.

Viele dieser Tigerkinder sterben früh, denn auf Grund der frühen Trennung von der Mutter ist das Immunsystem oft unzureichend ausgebildet. Der Stress durch das fortwährende Zurschaustellen, das viele angefasst werden, die schlechten Haltungsbedingungen und andauernde Inzucht erhöhen die Sterblichkeitsraten der Tiere. Die Tiger, die überleben, arbeiten oft als Gebärmaschinen weiter, um für Tigerbaby-Nachschub zu sorgen. Oder sie werden weiterverkauft: Schon für 2000 USD lässt sich so ein Tigerjunges online bestellen.

Amerikanische Tierschutzorganisationen berichten aber auch, dass kleinere Gewerbetreibende, die zum Beispiel auf Jahrmärkten Tiger als Streichelobjekte anbieten, zu groß gewordene Jungtiere einfach an Passanten verschenken oder sie kostenlos in Kleinanzeigen anbieten, um sich ihrer zu entledigen. Das ist viel einfacher als die Tiere zu töten oder gar unterzubringen, denn ein so ein ausgewachsener Tiger frisst pro Tag zwischen sechs und acht Kilo Fleisch und bleibt darüber hinaus ein gefährliches Wildtier. So kommt ein nichts ahnender Kirmesbesucher schon mal zu einem Tigerjungen, das dann – in einigen Bundesstaaten der USA völlig legal – in der heimischen Garage untergebracht wird.

In den USA wurde 2015 der „Big Cat Public Safety Act“ von Tierschützern initiiert, der dafür sorgen sollte, dass die private Haltung von Großkatzen in den USA landesweit verboten wird. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt dem Senat zur Prüfung vor. Ob und in welcher Form er vom Kongress akzeptiert und dem Präsidenten zur finalen Unterzeichnung vorgelegt wird, ist derzeit noch offen.

In freier Wildbahn streng geschützt … als Haustier kaum.

Zwischen 5.000 und 10.000 Tiger sollen in den USA in Privatbesitz leben: in sogenannten „Roadside Zoos“, Garagen, übergroßen Vogelvolieren, auf Hinterhöfen oder einfach in einem freien Zimmer des Hauses. Das ist möglich, weil einige amerikanische Bundesstaaten das Halten von Großkatzen nicht reglementieren.

So auch Nevada, jener Bundesstaat, in dem das schillernde Las Vegas liegt. Das deutsch-amerikanische Magier-Duo Siegfried und Roy vermehrte in Las Vegas jahrzehntelang vor allem weiße Tiger und Löwen und nutzte diese auch für ihre Zaubershows. Das brachte Geld: Über 25 Millionen Menschen sahen ihnen in 30 Jahren Bühnenpräsenz zu. Der auf fünf Jahre ausgehandelte Exklusivvertrag, den Siegfried und Roy 1988 mit dem bekannten Hotel „Mirage“ in Las Vegas unterzeichneten, soll mit 57,5 Millionen Dollar einer der höchstdotierten in der damaligen Entertainmentbranche gewesen sein. Bis heute beheimatet das Hotel Mirage den „Siegfried & Roy‘s Secret Garden and Dolphin Habitat“, in dem weiße Tiger, Delfine und andere Wildtiere gegen Bezahlung buchstäblich hautnah erlebt werden können. Mitte Mai 2020 verstarb der Magier Roy im Alter von 75 Jahren.

Das Märchen vom weißen Tiger

Immer wieder wird die Lüge verbreitet, weiße Tiger wären eine stark gefährdete Spezies, die gerettet werden muss. Dabei stammen alle weißen Tiger in den USA von einem einzigen Männchen ab, das 1960 ins Land gebracht wurde und den Anfang einer fürchterlichen Inzucht machte. Auch die Magier Siegfried und Roy verbreiteten das Märchen der vom Aussterben bedrohten weißen Tiger und rechtfertigten damit gleichzeitig ihre eigene Tiger(in)zucht und Liebhaberei. In Wahrheit gibt es keine weißen Tiger, deren Spezies erhalten werden müsste. Die weiße Fellfärbung ist vielmehr ein genetischer Defekt bei Indischen Tigern, der fast immer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Missbildungen, Totgeburten oder psychischen Störungen verbunden ist. Siegfried und Roy beendeten 2003 ihre Bühnenkarriere, nachdem der weiße Tiger „Mantacore“ Roy während einer Vorstellung packte und lebensgefährlich verletzte. An der Aussage der Magier, der Tiger hätte Roy lediglich retten wollen, weil dieser einen Schlaganfall erlitt, wird bis heute von Ärzten als auch einem ehemaligen Tierpfleger angezweifelt. Vielmehr sei Roy zum Zeitpunkt des Vorfalls unaufmerksam und der Tiger auffällig nervös gewesen.

Während die Haltung in Nevada und drei weiteren Bundesstaaten weder für kommerzielle noch private Zwecke reglementiert ist, muss in einigen anderen Bundesstaaten eine Genehmigung zur Haltung von Tigern beantragt werden. Das sei leichter als ein Auto anzumelden, kritisieren amerikanische Tierschutzorganisationen. Die Haltungsvorgaben sind ebenfalls nicht besonders schwer zu erfüllen.

Haltungsvorgaben für Tiger in den USA
Oftmals sind die Haltungsvorgaben für Tiger nicht besonders schwer zu erfüllen. Das Foto zeigt einen Zirkus-Transportkäfig nach den Anforderungen der USDA. Foto: Both

Doch wir müssen gar nicht so weit weg schauen: Unkompliziert möglich ist die private Tigerhaltung auch bei unseren tschechischen Nachbarn Eine Gesetzeslücke macht es dort möglich, und so boomte die private Tigerhaltung über einige Jahre hinweg regelrecht. Bis es zu unangenehmen Vorfällen kam, etwa mit einem an der Leine spazieren geführten Tiger sowie einem grausigen Fund der tschechischen Polizei, die in einem „Zoopark“ auf frisch getötete Tiger, eingefrorene Kadaver, Tigerwein und Tigerfelle stieß, die vermutlich für den Schwarzmarkt gedacht waren. Trotzdem die Gesetze für die Haltung von Tigern nach 2018 verschärft wurden, gibt es in Tschechien immer noch eine ganze Reihe von Privatzoos oder sogenannten „Bioparks“, die mitunter zu kommerziellen Zwecken Tiger und andere Großkatzen halten. 2019 waren nach Angaben des Prager Umweltministeriums 44 Löwen, 49 Pumas, 20 Tiger, 15 Ozelots und acht Leoparden erfasst – und das völlig legal.

Wie sieht die gesetzliche Situation in Deutschland aus?

In Deutschland ist die Haltung von Wildtieren wie Großkatzen und Exoten grundsätzlich erstmal erlaubt. Aber: Gesetze und Vorschriften reglementieren diese Erlaubnis. In Bundesländern, die über eine sogenannte „Gefahrtierverordnung“ verfügen, ist die Haltung von gefährlichen Wildtieren wie Tigern ohne Sondererlaubnis untersagt. Diese „Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ (Gefahrtierverordnung) gilt jedoch nur in einigen Bundesländern und wird zudem unterschiedlich ausgelegt. aktion tier e.V. setzt bereits seit Jahren dafür ein, dass endlich eine bundesweite, einheitliche Gefahrtierverordnung erlassen wird, die eine Privathaltung gefährlicher und giftiger Tiere verbietet.

Berlin beispielsweise verfügt bereits über eine solche Gefahrtierverordnung. Gefährliche Tiere wildlebender Arten dürfen hier nicht von Privatpersonen gehalten werden, egal ob in der Wohnung oder anderswo. In diese Kategorie fallen neben große Raubkatzen auch Giftschlangen oder Menschenaffen.

In Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg, Sachsen, SachsenAnhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hingegen gibt es keine Gefahrtierverordnung. Wer nun aber glaubt, er könne sich dort mal eben einen Tiger ins Wohnzimmer holen, der irrt. Denn auch wenn die Haltung in diesen Bundesländern formal keiner Genehmigung bedarf, wäre ein Tiger dennoch durch das Bundesartenschutzgesetz melde- und kennzeichnungspflichtig. Das Veterinäramt würde einbezogen werden und die Haltung des Tigers kontrollieren. Hierbei ist das Veterinäramt angehalten, das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ zur Beurteilung heranzuziehen, welches die Mindeststandards für die Haltung von verschiedenen exotischen Wildtieren definiert.

Laut diesem Gutachten muss u.a. ein Außengehege für ein bis zwei Tiger mindestens 200 m² groß sein, bei Gehegen mit Naturboden sind die Maße zu verdreifachen. Auch ein Innengehege ist vorgeschrieben: mindestens 20 m² und 2,5 m hoch muss es sein. Hinzu kommen diverse Hinweise zur Haltung: Dem Tiger soll beispielweise eine mindestens 10 m² große Badestelle geboten werden, der Einsatz von geruchlichen Reizen (z.B. durch Elefantenkot) muss gewährleistet sein, und die Fütterung wird durch Muskelfleisch am Knochen, gelegentliche Innereien und ganze Futtertiere definiert. Das alles ist unserer Meinung nach noch immer kein artgerechtes Lebensumfeld für ein Wildtier. Es gibt dem Veterinäramt aber immerhin eine die rechtliche Handhabe, um grausame Haltungsformen in Garagen, Kinderzimmern oder Schuppen, wie sie mitunter in einigen USBundesstaaten legal möglich sind, zu unterbinden.

Was wird wie geregelt?

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) schützt wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Damit wird u.a. das Washingtoner Artenschutzabkommen in deutsches Recht umgesetzt und die Haltung von invasiven Arten geregelt bzw. verboten.

Während das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übergeordnet für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen von geschützten Arten zuständig ist, überwachen die Artenschutzbörden in ihren Zuständigkeitsbereichen alle weiteren artenschutzrechtlichen Belange, z.B. die Melde-, Nachweis-, Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten. Dabei ergeben sich Überschneidungen mit anderen Ämtern wie dem Ordnungs- oder Veterinäramt.

So sind die Veterinärämter dafür zuständig, die Haltungsbedingungen zu kontrollieren und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) zu ahnden.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) schützt das Tier als Mitgeschöpf und dessen Leben und Wohlbefinden. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren, Tierversuche sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren.

Zur Beurteilung einer Haltung durch das Veterinäramt können neben dem Tierschutzgesetz auch andere Regelungen genutzt werden, bei Exoten wie Tigern beispielsweise das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ oder bei der Hundehaltung die „Tierschutz-Hundeverordnung“

Tiger Kimba vor seiner Befreiung
Tiger Kimba vor seiner Befreiung durch eine amerikanische Tierschutzorganisation. Er lebte bis zur Rettung in diesem kleinen Verschlag. Foto: Big Cat Sanctuary

Das Leid hört auf, wenn der Konsum aufhört.

Doch wie kann man dem Tiger wirklich helfen? Das Leid der Tiger hängt wie so oft untrennbar mit dem Konsum der Menschen zusammen. Wer ein Wildtier im Wohnzimmer will oder als Freizeitspaß derart engen Kontakt zu Wildtieren haben möchte, sie anfassen und mit ihnen fotografiert werden will, fördert Tierleid. Das gilt übrigens für die meisten Einrichtungen, in denen Tiere zu Unterhaltungszwecken eingesetzt werden – ganz gleich ob es sich um Delfinarien handelt, um Zirkusse mit Wildtiernummern oder Tierparks, die Selfies mit Tigerbabys anbieten.

Vor allem bei zur Schau gestellten Tierkindern sollte man sich grundsätzlich die Frage stellen, warum diese nicht bei ihren Müttern sind – und ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, für ein Foto mit einem Tier Geld zu bezahlen. Wenn Sie eine sogenannte Auffangstation besuchen wollen, informieren Sie sich vorher eingehend über den Betreiber. Lassen Sie sich nicht von traurigen Tiergeschichten hinter das Licht führen! Hat dieses Elefantenkind wirklich seine Mutter verloren, so wie die Parkbetreiber es den Touristen berichten? Muss dem Löwenbaby tatsächlich durch Spenden geholfen werden, weil seine Mutter Wilderern zum Opfer fiel? So etwas wird oft von den Betreibern erzählt, um mehr Einnahmen zu generieren und Besucher in die vermeintlichen „Schutzstationen“ oder Parks zu locken. Dass die Elterntiere nur ein paar Meter weiter in einem kleinen, dreckigen Verschlag eingesperrt sind und schon die nächste „Produktion“ Tierkinder in ihrem Bauch heranwächst, erzählt natürlich keiner.

Kampagnenstart "Kein Internethandel mit Tieren"
Einen Tiger in Deutschland legal zu halten ist nicht ohne weiteres möglich. Ihn zu kaufen schon. Deswegen hat aktion tier e.V. hat mit seiner Kampagne "Kein Internethandel mit Tieren" auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Foto: aktion tier, Ursula Bauer

Unterstützen Sie keine Unterhaltungsangebote mit Tieren!

Herauszufinden, welche Einrichtung tatsächlich einen Beitrag zum Arten- und Tierschutz leistet, ist schwierig. Daher können wir nur den Tipp geben: Tierfreunde verzichten auf den Besuch von Einrichtungen, in denen Wildtiere angekettet werden, hinter Gittern sitzen oder gar vorgeführt, angefasst oder für Fotos genutzt werden können.

Besser noch: Werden Sie aktiv, und beschweren Sie sich beim Reiseveranstalter oder der Einrichtung selbst. Bestärken Sie solche Anbieter nicht, indem Sie entsprechende Fotos in den sozialen Netzwerken liken. Klären Sie stattdessen in den Kommentaren auf, was wirklich dahintersteckt.

Wenn Ihnen der Verzicht schwerfällt und Sie Wildtiere unbedingt hautnah erleben möchten, besuchen Sie Parks, in denen der enge Kontakt mit Wildtieren NICHT möglich ist. Achten Sie darauf, dass sich die Tiere weitläufig frei bewegen können und nicht nach einzelnen Tierarten separiert sind.

Aber auch bei Safaris, Kajaktrips und Co gilt: Wo Geld verdient wird, sind Tierleid und die Zerstörung der Natur oft nicht weit. Den größten Beitrag leisten Sie also, wenn Sie Ihren Konsum einfach stoppen und Unterhaltungsangebote mit Tieren gar nicht erst nutzen.

Denken Sie bitte immer daran: Das Leid hört auf, wenn der Konsum aufhört. Sie selbst haben das in der Hand!

Sandy Both