Kommt es gar zu einem Ausbruch der Seuche, könnten sich auch Geflügelhalter, die nur wenige Tiere ihr Eigen nennen, mit hohen Regressansprüchen konfrontiert sehen, wenn sie der Impfpflicht nicht nachgekommen sind und ihnen ein Mitverschulden des Ausbruchs nachgewiesen werden kann. Derartige Forderungen können sich durchaus im 5- oder sogar 6-stelligen Rahmen bewegen!
Doch jetzt zur eigentlichen Neuerung: Bisher durfte nur ein Tierarzt die Impfung vornehmen. „Das hat es vor allem für Halter von wenigen Tieren kompliziert und teuer gemacht“, erläutert Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., die Problematik. „Somit war immer ein Hausbesuch durch den Tierarzt fällig oder man musste mit der Hühnerschar unter dem Arm die örtliche Praxis aufsuchen“, skizziert sie das bis dato notwendige Prozedere.
Das Intervall variiert je nach Impfschema, kann aber alle 6 Wochen betragen, also in sehr kurzen Abständen fällig sein. Damit ist jetzt Schluss. Zukünftig darf der Geflügelbesitzer den Impfstoff über den Tierarzt beziehen und ihn seinen Tieren selbst beispielsweise über das Trinkwasser verabreichen. „Voraussetzung ist allerdings, dass der Tierarzt den Bestand kennt, regelmäßig besucht und darüber hinaus dem Tierhalter genau erklärt, wie der Impfstoff zu verwenden ist“, erklärt die Veterinärin.
Bleibt zu hoffen, dass die Vereinfachung des Impfvorgangs dazu beiträgt, dass möglichst viele Tiere geschützt sind und somit Seuchenzüge wenigstens bei Hühnern keine Chance haben.