Hühner-Eier: Durch bewussten Konsum Tierleid verhindern | Haushühner

Schnabelkürzen bei deutschen Legehennen

Früher wurden in Deutschland bei fast allen Legehennen im Kükenalter die Schnäbel vorsorglich gekürzt, um Verletzungen durch Federpicken und Kannibalismus zu verhindern. Damit sie nicht nachwächst, wird die Schnabelspitze durch Knochen und umgebende Hornschicht hindurch amputiert. Dieser sehr qualvolle Eingriff ohne Betäubung führt häufig zu lebenslangen Schmerzen und Beeinträchtigungen, zum Beispiel beim Fressen und der Gefiederpflege.

So ein extrem beschnittenen Schnabel bereitet ein Leben lang Probleme - zum Beispiel beim Fressen. Foto: © aktion tier

Leicht zu umgehendes Verbot

Amputationen wie diese sind gemäß § 6 Tierschutzgesetz eigentlich untersagt. Das Verbot gilt jedoch nicht, wenn das Kupieren zum Schutz des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist. Mit dem Argument, dass man durch das Schnabel-Beschneiden die Hennen vor Selbst- und Fremdverletzung schützt, haben die Geflügelhalter immer großzügig Ausnahmegenehmigungen erhalten und jahrzehntelang Generationen von Hennen verstümmelt, anstatt die Haltungsbedingungen zu verbessern.

Der Schnabel ist für Hühner ein essenzielles Tastorgan und vielseitig einsetzbares Werkzeug. Er ist von Blutgefäßen und Nerven durchzogen und sehr empfindlich.

Freiwilliger Verzicht

Als die Kritik am Schnabelstutzen wuchs, verpflichtete sich der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) 2015 in einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum freiwilligen Verzicht auf diese Verstümmelung bei Legehennen. Die ca. 8.000 Mitglieder der ZDG haben daraufhin keine Schnäbel mehr kupiert und ab 2017 nur noch Junghennen mit intakter Schnabelspitze eingestallt. Es ist davon auszugehen, dass seither auch deutsche Aufzuchtbetriebe keine Amputationen mehr vornehmen, weil sie die Tiere in Deutschland nicht loswerden.

Noch kein Ende

Dieser freiwillige Verzicht ist begrüßenswert, umfasst jedoch nicht alle deutschen Eiererzeuger, da nicht jeder Betrieb Mitglied des ZDG ist. Die beste Lösung wäre ein klar definiertes, bundesweit einheitliches, rechtliches Verbot im Tierschutzgesetz ohne Ausnahmen. Ergänzt durch das Verbot, kupierte Jungtiere aufzustallen. Leider existiert dieses Gesetz bisher noch nicht. Die zuständigen Behörden der Länder können immer noch Erlaubnisse zum Kürzen der Schnabelspitze erteilen und es ist davon auszugehen, dass es nach wie vor Landwirte gibt, die im Ausland Junghühner oder Küken mit kupierten Schnäbeln kaufen.

Konsequente Verbote

Lediglich in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist diese schlimme Verstümmelung seit 2017 verboten und es werden auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt. Fakten hat auch der Verein KAT geschaffen, indem er 2017 seinen 2.500 Mitgliedsbetrieben ein Kupierverbot auferlegt hat. KAT e.V. zertifiziert Legebetriebe mit Boden-, Freiland- und Biohaltung innerhalb Deutschlands sowie der EU.

Der Verein KAT duldet keine Schnabelkürzungen. Foto: © Ursula Bauer

Schnabelkürzen im Biobetrieb?

Laut EU-Öko-Verordnung dürfen Biolandwirte grundsätzlich nur Junghennen mit intakten Schnäbeln einstallen. Routinemäßiges Schnabelkürzen ist ebenfalls verboten, mit Ausnahmegenehmigung kann jedoch kupiert werden. Nur die Bioverbände Naturland, Bioland und Demeter untersagen diese Tierquälerei kategorisch.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.