Allerdings sind diese Tierhalterfreuden mit ernsten Pflichten verbunden. Die Geflügelhaltung muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse angemeldet werden. „Diese Bestimmung gilt bereits ab dem ersten Huhn! Sie betrifft also auch Hühnerhalter, die nur zwei, drei Tiere im Garten herumrennen haben“, betont Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V..
Außerdem müssen die Hühner regelmäßig geimpft werden. Die Krankheit, deren Ausbruch hiermit verhindert werden soll, heißt auf Deutsch atypische Geflügelpest – in der Fachsprache auch Newcastle Disease genannt. Diese Seuche ist hochansteckend. „Kommt es zu einem Ausbruch und es kann nachgewiesen werden, dass ungeimpfte Hobbyhühner ein Teil der Infektionskette waren, wird der Hühnerhalter dafür zur Rechenschaft gezogen“, warnt die Tierärztin. Dies kann immense Regressansprüche zur Folge haben. Um einen Seuchenausbruch einzudämmen, sieht das Gesetz vor, ganze Tierbestände zu keulen, also zu töten. Die Kosten hierfür muss der für den Ausbruch Verantwortliche tragen. „Das ist dann im schlechtesten Fall unser kleiner Hobbyhühnerhalter“, so die Veterinärin.
Also, wenn Hühner halten, dann bitte auch die lästigen bürokratischen Pflichten erfüllen. Damit die glücklichen Hühner auch einen glücklichen Halter haben.






