„Damit das Veterinäramt Seuchenzüge nachverfolgen kann, muss die Hühnerhaltung beim Amt vom Besitzer angezeigt werden“, klärt Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., potentielle Hühnerhalter auf. „Dabei spielt es keine Rolle, ob nur zwei Hühner oder gar 5.000 gehalten werden“, führt sie weiter aus. Mindestens genauso wichtig zu wissen: In Deutschland besteht eine verbindliche Impfpflicht für Hühner. Der Besitzer muss anhand einer Bescheinigung, die von seinem Tierarzt ausgestellt wird, nachweisen können, dass er seine Tiere regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit impfen lässt.
„Versäumt der Tierhalter seine Vögel zu impfen, geht er ein hohes Risiko ein“, warnt die Veterinärin. Im Falle eines Krankheitsausbruches im Zusammenhang mit seinem ungeimpften Tierbestand können immense Verbindlichkeiten auf den jeweiligen Hühnerbesitzer zukommen. Er muss die Folgekosten für den Seuchenausbruch tragen.
Soll das Hühnerglück also ungetrübt sein, dürfen die Anmeldung beim Veterinäramt und die Impfung durch einen Tierarzt nicht vergessen werden!