Tierschutz- Katzenverordnung jetzt!
Die Katze ist mit Abstand unser beliebtestes Haustier. Rund 15,7 Millionen Samtpfoten sollen deutschlandweit allein in Privathaushalten leben. Hinzu kommen die Katzen zum Beispiel in Tierheimen, Tierpensionen, Zuchten und Versuchslaboren. Eine spezielle Verordnung zur Haltung von Hauskatzen existiert hierzulande jedoch nicht.
Ganz anders sieht es da bei Hunden aus. Mit 10,7 Millionen Tieren leben zwar wesentlich weniger Hunde als Katzen in Deutschland, trotzdem gibt es seit 2001 eine bundesweit geltende Tierschutz-Hundeverordnung. Die darin enthaltenen Bestimmungen gehen über das eher allgemein gehaltene Tierschutzgesetz hinaus und gewähren Hunden daher einen zusätzlichen Schutz.
Es ist höchste Zeit, dass dieser ungerechte Zustand beendet wird und auch für die Katzenhaltung spezielle gesetzliche Regeln erlassen werden. Im Rahmen unserer Tierschutzarbeit erleben wir regelmäßig, dass Hauskatzen durch ihre Besitzer Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. Die Haltung zu vieler Tiere auf engem Raum, unkontrollierte Vermehrung, mangelhafte Fütterung und Pflege, verdreckte Aufenthaltsbereiche sowie unterlassene Tierarztbesuche im Krankheitsfall sind nur einige wenige Beispiele.
Warum eine Tierschutz- Katzenverordnung sinnvoll wäre
Dass natürlich auch für unsere Samtpfoten geltende Tierschutzgesetz enthält lediglich pauschale Anforderungen an die Haltung von Tieren im Allgemeinen. So steht zum Beispiel in §2 sinngemäß: Wer ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Was bedeutet das nun genau für die Haltung von Hauskatzen? Darf ich 10 Katzen in einer 20m2 großen Privatwohnung halten? Was muss ich als Züchter beachten? Wie sind Katzen in einem Tierheim oder in einem Versuchslabor zu halten? Und was genau bedeutet eine verhaltens- oder tiergerechte Unterbringung?
Durch eine speziell auf die Bedürfnisse von Katzen zugeschnittene Verordnung würden alle Privatpersonen und Institutionen, die Hauskatzen halten, endlich wissen, was erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus hätten auch Amtstierärzte eine bessere Grundlage zur Beurteilung von Katzenhaltungen.
Mit dieser Kampagne für eine Tierschutz-Katzenverordnung möchten wir dazu beitragen, dass unsere Hauskatzen in Zukunft den Hunden gleichgestellt sind und endlich den rechtlichen Schutz erhalten, den sie dringend brauchen.
Tierschutz-Katzenverordnung oder Katzenschutzverordnung?
Die von uns geforderte Tierschutz-Katzenverordnung darf nicht verwechselt werden mit der in vielen Städten und Gemeinden geltenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Privatkatzen mit Freigang, die häufig als Katzenschutzverordnung bezeichnet wird!
Diese Kastrationsverordnung soll die Straßenkatzen-Populationen eindämmen und hat nichts mit einer Tierschutz-Katzenverordnung zu tun, welche sich vorrangig auf die Haltung von Hauskatzen bezieht.
Inhalte der Tierschutz-Katzenverordnung
Die im Folgenden aufgelisteten Bestimmungen sollten aus unserer Sicht unbedingt in einer Tierschutz-Katzenverordnung enthalten sein.* Sie beziehen sich nur auf die Privathaltung von Hauskatzen. Die endgültige Tierschutz-Katzenverordnung müsste natürlich Regeln für alle Formen der Hauskatzenhaltung beinhalten!
*Quellen u.a.: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), Merkblatt Nr. 43, Mindestanforderungen an Katzenhaltungen
Pflegezustand
Jeder Halter muss für den einwandfreien Pflegezustand seiner Katze sorgen. Werden Langhaarkatzen nicht regelmäßig gebürstet, verfilzt das Fell, wodurch bakterielle Entzündungen, Pilzerkrankungen und Ekzeme entstehen können.
Geundheit
Jeder Halter muss für den einwandfreien gesundheitlichen Zustand seiner Katze sorgen. Regelmäßige Kontrollen durch den Tierarzt sind unerlässlich, damit die Katze gesund bleibt.
Vermehrung verhindern
Jeder Katzenhalter muss eine unkontrollierte Vermehrung verhindern. Alle Kater und Katzen mit Freigang müssen grundsätzlich kastriert werden.
Chip- und Registrierungspflicht
Ob mit oder ohne Freilauf – jeder Kater und jede Katze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister angemeldet sein. Entlaufene Katzen können hierdurch schnell identifiziert und ihrem Besitzer zurückgegeben werden. Auch die Zahl der ausgesetzten Katzen wird durch die Chip- und Registrierpflicht deutlich zurückgehen, da die Täter erkannt und zur Rechenschaft gezogen werden können.
Impfen
Alle Hauskatzen mit Freilauf müssen gegen die häufigsten Infektionskrankheiten (Leukose, FIP, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut) geimpft und regelmäßig entwurmt werden. Vor allemFreigänger, die gerne mal Mäuse fangen, sollten in jedem Fall vierteljährlich gegen Bandwürmer entwurmt werden.
Raumbedarf
Für 1-2 Katzen müssen mindestens 15 m² frei verfügbare Bodenfläche vorhanden sein. Für jede weitere Katze sind zusätzlich 2 m² erforderlich. Außerdem muss der Aufenthaltsraum mindestens 2m hoch sein.
Aufenthaltsbereiche
Die Aufenthaltsbereiche der Katzen müssen sauber und trocken sein. Sowohl die Temperatur als auch die Lichtverhältnisse müssen denen von Wohnräumen entsprechen.
Die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche muss tier- und verhaltensgerecht sein. Katzen sind keine reinen Bodenbewohner. Sie brauchen Möglichkeiten zum Springen, Klettern und Spielen sowie etwas zum Krallenschärfen. Ein vielfältig strukturierter Kratzbaum beispielsweise erfüllt wichtige Aufgaben und darf in keinem Katzenhaushalt fehlen.
Schlafplätze
Pro Katze muss mindestens 1 Schlafplatz vorhanden sein, der an einer ruhigen und ungestörten Stelle eingerichtet wird. Katzen brauchen einen Rückzugsort, der sich nicht in der Nähe der Katzentoilette oder des Fressplatzes befinden darf.
Sozialkontakt
Katzen dürfen weder in dauerhafter Außenhaltung noch in einem von der übrigen Wohnung isolierten Raum gehalten werden.Sie müssen Zugang zu den von ihrem Halter bewohnten Räumen sowie täglich mindestens sechs Stunden Sozialkontakt mit ihren Bezugspersonen haben. Wer Katzen hält, muss mit ihnen leben und sich Zeit für sie nehmen.
Keine Käfighaltung
Privat gehaltene Katzen dürfen nicht in Käfige gesperrt werden. Kurzzeitige Ausnahmen sind zum Beispiel aufgrund einer Krankheit möglich.
Balkone und Kippfenster sichern
Balkone und Kippfenster müssen mit einer speziellen Schutzvorrichtung abgesichert sein. Katzen können vom Balkon springen oder fallen – egal aus welchem Stockwerk.
Verträglichkeit
Wer mehrere Katzen in einer Gruppe hält, muss darauf achten, dass sich alle gut miteinander verstehen. Unverträgliche Tiere müssen aus der Gruppe entfernt werden.
Futter und Wasser
Katzen müssen jederzeit Zugang zu frischem, sauberem Trinkwasser haben. Außerdem muss eine regelmäßige, ausreichende Fütterung mit artgerechtem Futter gewährleistet sein. Tränk- und Futtergefäße müssen täglich gereinigt werden.
Katzentoilette
Es muss pro Katze mindestens 1 Katzentoilette zur Verfügung stehen, die täglich gereinigt wird. Katzentoiletten sind immer weit entfernt vom Fressplatz aufzustellen. Nur ein ausreichend großes und immer sauberes Katzenklo macht die Katze froh.
Katzenwelpen
Katzenwelpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Denn eine zu frühe Trennung von Mutter und Geschwistern führt bei den Katzenjungen meist zu gesundheitlichen und seelischen Problemen sowie zu Verhaltensstörungen.
Einzel- und Gruppenhaltung
Jungtiere bis zu 1 Jahr dürfen nicht einzeln gehalten werden. Und erwachsene Katzen dürfen nur dann einzeln gehalten werden, wenn nachweislich die Vergesellschaftung mit einer Partnerkatze nicht funktioniert. Die meisten Katzen sind keine Einzelgänger – sie lieben und brauchen den Kontakt zu Artgenossen.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Jeder, der eine Katze hält oder halten will, muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.