Haustierhaltung in Mietwohnungen – Was müssen Vermieter und Mieter wissen?

Haustierhaltung in Mietwohnungen – Was müssen Vermieter und Mieter wissen?
Natürlich ist es maßgebend, was im vereinbarten Mietvertrag zur Tierhaltung steht. Grundsätzlich darf eine Haustierhaltung nicht komplett verboten werden. In vielen Fällen werden aber auch individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter geschlossen, die dann in der Regel nach Unterschrift auch verbindlich sind. Eine Mietvertragsklausel, die ein völliges Verbot der Haustierhaltung enthält, ist hingegen unwirksam, da dies gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt. Denn dies beträfe auch die Haltung etwa von Zierfischen. Und die Haltung von Tieren wie Zierfischen, Hamster, Kleinvögel oder Kaninchen muss von einem Vermieter grundsätzlich erlaubt werden.
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