(jlp). Ein Tierschutzverein, der einen bei der Polizei abgegebenen Hund dort abholt und vorübergehend in einem vereinseigenen Tierheim unterbringt, kann vom Land nicht den Ersatz von Pflege- und sonstigen Kosten verlangen. Die Klage gegen das Land als Träger der Polizeiaufgaben wies das Verwaltungsgericht damit ab. Die Polizei habe nicht in die Rechte des Tierschutzvereins eingegriffen. Insbesondere hat die Polizei auch nicht kraft ihrer polizeilichen Befugnisse vom Tierschutzverein verlangt, den Hund im Tierheim unterzubringen, sondern hat den Tierschutzverein lediglich über den Fund des Hundes informiert. Damit blieb der Tierschutzverein auf den Kosten der Unterbringung von 561,75 Euro sitzen.

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